der K.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Während des Bundesliga-Spiels zwischen Arminia Bielefeld und Werder Bremen am 23. März 2008 wurde im Bremer Fanblock eine Rauchbombe gezündet. Zudem wurde aus dem Gästefanblock ein pyrotechnischer Gegenstand in den Bielefelder Strafraum geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu Geldstrafen verurteilt. So muss der 1. FC Köln wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, eine Gesamtgeldstrafe von 9000 Euro zahlen. Borussia Mönchengladbach wurde wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe von 7500 Euro belegt.
Grund für die Geldstrafen war bei beiden Klubs, dass in 87. Minute des Zweitliga-Spiels zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach am 7. April 2008 im Mönchengladbacher Fanblock ein Feuer entfacht und zudem aus dem Block eine Leuchtrakete auf das Spielfeld geschossen wurde, woraufhin Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer aus Herne die Begegnung für zwei Minuten unterbrechen musste.
Beim 1. FC Köln kam straferhöhend hinzu, dass bereits am 22. Februar 2008 beim Zweitliga-Heimspiel gegen den TSV 1860 München im Münchner Fanblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt worden war.
Beide Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Strafen sind somit rechtskräftig.
Quelle: Mitteilung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
Während des Bundesliga-Spiels zwischen Arminia Bielefeld und Werder Bremen am 23. März 2008 wurde im Bremer Fanblock eine Rauchbombe gezündet. Zudem wurde aus dem Gästefanblock ein pyrotechnischer Gegenstand in den Bielefelder Strafraum geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu Geldstrafen verurteilt. So muss der 1. FC Köln wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, eine Gesamtgeldstrafe von 9000 Euro zahlen. Borussia Mönchengladbach wurde wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe von 7500 Euro belegt.
Grund für die Geldstrafen war bei beiden Klubs, dass in 87. Minute des Zweitliga-Spiels zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach am 7. April 2008 im Mönchengladbacher Fanblock ein Feuer entfacht und zudem aus dem Block eine Leuchtrakete auf das Spielfeld geschossen wurde, woraufhin Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer aus Herne die Begegnung für zwei Minuten unterbrechen musste.
Beim 1. FC Köln kam straferhöhend hinzu, dass bereits am 22. Februar 2008 beim Zweitliga-Heimspiel gegen den TSV 1860 München im Münchner Fanblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt worden war.
Beide Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Strafen sind somit rechtskräftig.
Quelle: Mitteilung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)