FreakOut
Folgendes Problem:
Ein Freund von mir wohnt in einer kleinen 2 Zimmer Wohnung.
Er hat einen Mietrueckstand von ca. 300 Euro.
Kann der Vermieter ihn jetzt auf der Stelle rauswerfen wegen den Rueckstaenden? Ich kenne mich da nicht mit aus.
Wenn mir da jemand was zu sagen kann waere das Top!
Miral
Hat er denn eine Mietkaution hinterlegt?
kallebo
fristgerechte, fristlose kündigung und zack ist er draussen. fristgerecht in diesem fall, abmahnungen, bei nichtreaktion oder versuch das problem zu lösen fristlose kündigung.
kallebo
| Zitat: |
Original von Miral
Hat er denn eine Mietkaution hinterlegt? |
hat damit nix zu tun, denn die ist für andere dinge da. wenn man daraus miete bezahlt, ist keine kaution mehr vorhanden und beim verlassen der wohnung sieht die wohnung dementsprechend aus.
ohz freak
solange man dem vermieter jeden monat einen kleinen betrag bezahlen kann darf der vermieter nicht fristlos kündigen!!!
kallebo
| Zitat: |
Original von ohz freak
solange man dem vermieter jeden monat einen kleinen betrag bezahlen kann darf der vermieter nicht fristlos kündigen!!! |
nicht ganz richtig. sonst würde ich jeden monat 1€ miete zahlen ;-)
ohz freak
das ist natürlich ein extrem kleiner betrag
evil uncle
| Zitat: |
Original von ohz freak
solange man dem vermieter jeden monat einen kleinen betrag bezahlen kann darf der vermieter nicht fristlos kündigen!!! |
Lest doch lieber auf der
o. g. Seite, anstatt hier Blödsinn zu schreiben!
FreakOut
Also er zahlt jeden Monat seine Miete er hat halt zweimal nicht bezahlt bzw. nicht komplett bezahlt weil es Probleme mit der Bank gab.
Dazu muss mach noch sagen das der Vermieter ein richtig grosses Arschloch ist!!
evil uncle
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Original von FreakOut
Also er zahlt jeden Monat seine Miete er hat halt zweimal nicht bezahlt bzw. nicht komplett bezahlt weil es Probleme mit der Bank gab. |
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist.
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Original von FreakOut
Dazu muss mach noch sagen das der Vermieter ein richtig grosses Arschloch ist!! |
Das dürfte rechtlich wohl nicht von Interesse sein...
FreakOut
Das heisst jetzt auf Deutsch, das er ihn nicht raus schmeissen darf?!
evil uncle
Kommt wohl drauf an, wie viel er im Rückstand ist, also obs mehr als eine Monatsmiete ist, soweit ich das verstehe.
FreakOut
Es sind noch ungefaehr 300 Euro im Rueckstand und die Monatsmiete betraegt 220 Euro.
Ich hasse Beamtendeutsch
paint76
ab 2 monatsmieten im rückstand kann der vermieter die kündigung aussprechen.die kaution,und das ist gesetzlich ganz klar geregelt,ist nicht zum abwohnen gedacht....im normalfall sollte der vermieter auch an dieses geld gar nicht herankommen,da er/sie dazu verpflichtet ist dieses geld verzinst auf einem sparbuch anzulegen.im real life ist es allerdings sehr sehr schwer einen mieter sofern er zahlungswillen zeigt,aus der wohnung zu bekommen....
FreakOut
Der Vermieter hat sein Schloss ausgetauscht und er kann so seine Haustuer nicht mehr abschliessen.
Darf er sich einfach ein neues Schloss kaufen und es einbauen oder gibts da auch rechtliche Sachen die man einhalten muss?
Ausserdem hat er einfach den Anschluss von der Antenne zum fernsehen gekappt das darf man doch auch nicht?!
Er ist ein richtiges Arschloch ein richtiger Wichser!!
kallebo
das mit dem schloss ist nicht rechtens.
klar ist der vermieter ein arschloch. er will ja nur das geld, was ihm zusteht.
dein freund ist kein "arschloch". selbst wens probleme mit der bank gab, hätt man ja nachüberweisen können. liegt wohl eher daran dass er porbleme mit dem geld hat.
El Patricio
Wenn er sich mal irgendwann ne Rechtsschutzversicherung hat verkaufen lassen (der Mieter), in der Mietrechtsschutz mitversichert ist sollte / könnte er mal einen Rechtsanwalt seines Vertrauens aufsuchen.
Deutsche Gesetze sind zu kompliziert, um sie über Foren irgendwelcher Art "abzuklopfen".
Wenn das Verhältnis zwischen beiden Parteien soo zerrüttet ist wie beschrieben sollte man sich als Mieter schleunigst nach ner neuen Bude umsehen und zusehen, dass vorher noch der Rückstand ausgeräumt wird.