Neue Stadionverbotsrichtlinien

kopfnuss
Neue Stadionverbotsrichtlinien treten am 31. März in Kraft

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) verändert per 31. März die Stadienverbotsrichtlinien und löst damit das Versprechen ein, dass DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger beim 1. Bundesweiten Fankongress im Juni 2007 in Leipzig gegeben hatte.

Die Reduzierung der Höchstdauer der Stadionverbote von fünf auf drei Jahre ist eine der wesentlichen Änderungen. Zudem können Stadionverbote künftig unter bestimmten Vorraussetzungen ausgesetzt werden. Dem Wunsch der Fanverbände, die „Heimatvereine“ des betreffenden Zuschauers in das Verfahren stärker einzubinden, wurde in der Neufassung der Richtlinien, bei der die Grundstruktur des Stadionverbots unverändert geblieben ist,ebenfalls entsprochen.

Mit den verwirklichten Änderungen der Richtlinien erhofft sich der DFB eine höhere Akzeptanz, eine transparentere Gestaltung und eine gerechtere Anwendung der Stadionverbotsrichtlinien.

Zwanziger: "Ein Signal an die Fanszenen"

„Ich freue mich, dass der in Leipzig angestoßene Prozess relativ schnell zu den neu erarbeiteten Stadionverbotsrichtlinien geführt hat. Wir betrachten das als einen wichtigen Fortschritt, der nur durch das gemeinsame Miteinander aller Gruppierungen des Fußballs möglich war. Wir geben damit ein Signal an die Fanszenen, dass wir ihre Anregungen ernst nehmen und auch in Zukunft bei brisanten Themen im offenen Dialog zusammen arbeiten wollen“, sagt Dr. Theo Zwanziger.

Der DFB-Sicherheitsbeauftragter Helmut Spahn sagt: „Der DFB hat die Vorarbeit nunmehr geleistet. Der Ball liegt jetzt auf der Seite der Fans, die auch aufgefordert sind in ihren Reihen ebenfalls für Akzeptanz und noch mehr Sicherheit in den Stadion zu sorgen.“

Lebensalter wird bei Stadionverbotsdauer große Rolle spielen

Bereits in der DFB-Präsidiumssitzung in Dresden im November des vergangenen Jahres waren die neuen Richtlinien unter Vorbehalt einer Stellungnahme des „Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit“ (NASS) verabschiedet worden.

In einer Sitzung am Dienstag, 19. Februar, wurde diese Stellungnahme mit Fanvertretern, Stadionverbotsbeauftragten der Vereine und dem NASS-Vorsitzenden Bernd Heinen beim DFB diskutiert. Künftig wird auch das Lebensalter bei der Festlegung der Dauer eines Stadionverbotes eine wesentliche Rolle spielen. „Somit sind wir einer zentralen Forderung der Mitglieder des NASS gerecht geworden“, sagt Spahn.

Gleichzeitig betont der DFB-Sicherheitsbeauftragte: „Für den erfolgreichen Abschluss möchten wir uns besonders bei der IG Unsere Kurve, den Stadionverbotsbeauftragten der Vereine der oberen drei Ligen, dem NASS und der DFL bedanken, die in insgesamt acht Sitzungen dieses erfreuliche Ergebnis möglich gemacht haben.“

http://www.dfb.de/index.php?id=500014&no...&tx_dfbnews_pi1[showUid]=13416&cHash=7319f8793d
chrisdOof
Was ist eigentlich aus dem Anhörungsrecht geworden? Wurde das auch mit in die Richtlinien aufgenommen? Das war ja irgendwo die wichtigste Forderung.
FreakOut
Wird ein verhängtes Stadionverbot, was für 5 Jahre ausgesprochen wurde, auf 3 Jahre reduziert, oder wird das nicht rückwirkend funktionieren?
chrisdOof
Ne. Soweit ich weiss wird das nicht rückwirkend gemacht. Wer also ein 5 Jahre SV hat vom letzten Jahr... der ist weiterhin am Arsch. Wobei 5 Jahre SVs im Normalfall eh reduziert werden bzw. nach 2-3 Jahren aufgehoben werden. Gibt natürlich auch andere Fälle.
Südländer
Ich weiß nicht, ob das Anhörungsrecht DIE wichtigste Forderung war, aber an dieser Stelle hat sich wenig getan. Der Betroffene kann innerhalb von zwei Wochen nach Aussprache des SV schriftlich Stellung nehmen. Daneben kann(!) der Bezugsverein sowohl bei der Festsetzung des SV als auch bei einer Anhörung um eine Stellungnahme ersucht werden, die dann Berücksichtigung finden soll(!).

Persönlich finde ich die Änderungen bei der Dauer der SVs, bei den Möglichkeiten zur Reduzierung, zur Aussetzung auf Bewährung oder unter Auflagen sowie die klareren Regelungen zur zwingenden Aufhebung mindestens ebenso wichtig. Da gibt es auch Fortschritte.

Bei allen zweifellos vorhandenen Verbesserungen, darf der Druck natürlich gerne aufrecht erhalten werden - nun vor allem der auf die Vereine :



BAFF-Pressemitteilung

Stadionverbote: Der Ball liegt bei den Vereinen

Ab dem 31. März 2008 sollen die neuen Stadionverbotsrichtlinien in Kraft treten – zwei Monate später als auf dem Fankongress im Sommer 2007 in Leipzig versprochen. Das Bündnis Aktiver Fußballfans (BAFF) begrüßt diese neue Regelung und die Bewegung des DFB, doch sollte der Zeitpunkt nicht das einzige fehlende Versprechen sein. BAFF vermisst noch weitere Punkte und sieht den Ball nun nicht zunächst auf der Seite der Fans, wie vom DFB-Sicherheitsbeauftragten Helmut Spahn zugeschoben, sondern vor allem auf der Seite der Vereine, die die neuen Regelungen umsetzen müssen.

„Nicht alle Zusagen vom Fankongress hat der DFB eingehalten“, so BAFF-Sprecher Wilko Zicht, „damals hieß es noch, die neuen Richtlinien werden auch für bereits bestehende Stadionverbote gelten. Doch davon ist nun keine Rede mehr.“
Auch die von Fanseite geforderte Einbeziehung des „Heimatvereins“ ist nicht zufrieden stellend umgesetzt worden. Die Formulierungen bleiben oft schwammig und regen einen Einbezug höchstens an. „Leider hat der DFB in diesem Bereich unsere kleinen Änderungsvorschläge nicht mehr berücksichtigt, auch eine leicht missverständliche Formulierung ist erhalten geblieben“, berichtet Wilko Zicht.

Ab April wird sich zeigen, was die neuen Regelungen wert sind. Denn die Vereine müssen diese auch umsetzen. In vielen Vereinen nutzen Stadionverbotsbeauftragte das Mittel Stadionverbot noch immer als Strafmaßnahme – und handeln damit nicht nach den Vorgaben. „Wir werden nun genau beobachten, wie die Vereine die neuen Regelungen umsetzen. Der Ball liegt nun bei den Vereinen, denn viele – und das hat der DFB richtig erkannt – setzen das Mittel Stadionverbote unverantwortlich ein. Es liegt nun am DFB dafür zu sorgen, dass auch diese Vereine die neuen Regelungen anwenden. Denn die bisherige Praxis der Vergabe von Stadionverboten schürt mehr Gewalt als sie verhindert“, so Wilko Zicht.

Für Nachfragen steht Ihnen Wilko Zicht unter (...) zur Verfügung.


BAFF e.V. – Postfach 1123 – 63401 Hanau
www.aktive-fans.de

http://www.aktive-fans.de/01a9d793eb0025...a4b0ca7e03.html
edinho
Die kompletten Stadionverbotsrichtlinien zum Download

Wie bereits berichtet, treten die neu geregelten Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten am 31. März dieses Jahres in Kraft. Das mehrseitige Dokument liegt Stadionwelt vor und wird als .pdf zum Download angeboten.

http://www.stadionwelt.de/neu/community/..._rili_final.pdf
kallebo
edinho
Kommunikation zwischen Vereinen und Fans ist gefragt

Zum 31. März wurden die vom DFB beschlossenen Änderungen der Stadienverbotsrichtlinien wirksam. Für die Koordinationsstelle Fan-Projekte (KOS) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fan-Projekte (BAG) ist dies ein Signal für mehr Kommunikation zwischen Vereinen und Fans.

Neben wesentliche Bestandteilen der veränderten Richtlinien wie der Reduzierung der Höchstdauer der Stadionverbote von fünf auf drei Jahre oder das Anhörungsrecht für die Betroffenen, sieht man auf Seiten von KOS und BAG ein wichtiges Signal darin, dass die Neuregelung auch vom Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS) mitgetragen wird. Michael Gabriel, Leiter der KOS, und Ralf Busch, Sprecher der BAG Fan-Projekte, begrüßen die Einführung der neuen Stadionverbotsrichtlinien ausdrücklich: „Aus unserer Sicht ist der wichtigste Aspekt der der größeren Einzelfallgerechtigkeit, und die Basis dafür ist eine intensivere Kommunikation der Vereine mit ihren Fans. So können die Ziele einer größeren Transparenz und damit auch einer höheren Akzeptanz der Stadionverbote erreicht werden. Dennoch, ein Stadionverbot sollte nach wie vor das letzte Mittel sein, um auf Fehlverhalten von Fans zu reagieren.“

Bei der Umsetzung der veränderten Richtlinien sieht Gabriel die Vereine in der Pflicht: „Es wird alles davon abhängen, wie die Regelungen von den Vereinen nun angewendet werden. In diesem Zusammenhang regen wir mit Nachdruck Schulungen für die Stadionverbotsbeauftragten, die Sicherheitsbeauftragten, die Fanbeauftragten und die Fan-Projekte an sowie öffentliche Veranstaltungen für die Fanszenen, damit auch die über die neuen Richtlinien informiert werden. Das ist eine Verantwortung, die wir deutlich bei den Vereinen sehen!“ Die Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit baut Ralf Busch zufolge auch auf das Engagement der Fans und der professionellen Fanarbeit in Deutschland. Dazu BAG-Sprecher, Leiter des Fan-Projekts Berlin: „Mit dem begonnenen kritischen Dialog stehen die Fan-Projekte, aber auch die Fanorganisationen in der Verantwortung, sich weiter für eine friedliche, bunte und diskriminierungsfreie Fankultur einzusetzen.“ (Stadionwelt, 3.4.2008)
Datsche
"Dennoch, ein Stadionverbot sollte nach wie vor das letzte Mittel sein, um auf Fehlverhalten von Fans zu reagieren."

Da bin ich mal gespannt, ebenso ob die intensivere kommunikation mit den vereinen auch wirklich stattfindet.
Diesel-HB
http://www.myvideo.de/watch/3814178/STAD...f_Stage_Bottles

Finde es sehr gelungen! Sollte jeder mal reingehört haben..
Action Connection HB
Datsche
Zitat:
Original von Action Connection HB
http://www.youtube.com/watch?v=cdHgStVq6ho&eurl

(kann auch verschoben werden)


Sehr guter Beitrag. Scheint aber schon älter zu sein. Ob es auch was aktuelleres gibt?
kopfnuss
kopfnuss
Südländer
Dazu...

Zitat:
Original von kopfnuss
http://de.eurosport.yahoo.com/13042008/3...ionverbote.html


...gibt es inzwischen einige Presseerklärungen.

1. BAFF (15.4.2008):

Zitat:
Zur im Vorfeld der Innenministerkonferenz aufgekommenen Kritik an den neuen DFB-Stadionverbotsrichtlinien, insbesondere durch Brandenburgs Innenminister Schönbohm, erklärt das Bündnis aktiver Fußball-Fans (B.A.F.F.):

„Mit unsinniger Panikmache versuchen die Sicherheitsbehörden von eigenen Fehlern abzulenken. Wenn die Polizei in den vergangenen Jahren nicht immer wieder die Vereine zu langjährigen Stadionverboten in harmlosen oder gänzlich unberechtigten Fällen genötigt hätte, wäre die Absenkung der Höchstgrenze zur Wiederherstellung einer gewissen Verhältnismäßigkeit gar nicht notwendig gewesen. Anders als Schönbohm der Öffentlichkeit weismachen will, handelt es sich bei vielen der über
3.000 von Stadionverboten Betroffenen nämlich nicht um gemeingefährliche Hooligans. Etlichen werden lediglich Vergehen wie Beamtenbeleidigung vorgeworfen, die gar keine Sicherheitsgefährdung darstellen. Andere haben ihr Stadionverbot aufgrund eines an den Haaren herbeigezogenen Ermittlungsverfahrens erhalten, das viele Monate später irgendwann mangels Tatverdacht eingestellt wird. Bei sehr vielen Betroffenen handelt es sich zudem um Jugendliche oder Heranwachsende, die wegen eines einmaligen Fehlverhaltens ein mehrjähriges Stadionverbot erhalten. Bei ihnen mag ein Schuss vor dem Bug in Form eines kurzen Stadionverbots helfen, ganz sicher aber nicht die Stigmatisierung als unverbesserliche Gewalttäter. So hat die bisherige Vergabepraxis von Stadionverboten mehr Gewalt geschürt als verhindert. Der DFB hat das verstanden, die Politik anscheinend noch nicht.

Schlicht unwahr ist die Behauptung, die Sicherheitsbehörden seien in die Reform der Stadionverbotsrichtlinien nicht einbezogen gewesen. Der DFB hat sich dieses Mal lediglich das Recht herausgenommen, und das aus guten Gründen, der Argumentation der Innenminister nicht mehr zu folgen. Zumal der Vorsitzende des "Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit" im abschließenden Beratungstreffen beim DFB die neuen Richtlinien ausdrücklich mitgetragen hat.

Wenn den Innenministern die neuen DFB-Richtlinien nicht weit genug gehen, steht es den Behörden natürlich frei, die Stadionverbote künftig auf polizeirechtlicher Grundlage selbst auszusprechen. Aber davor schrecken sie zurück, weil den Betroffenen dann ein wirksamer Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten zur Verfügung stünde, den sie bei den von den Vereinen auf Grundlage des Hausrechts verhängten Stadionverboten nicht haben. Letztlich könnte dann womöglich wieder
einmal das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn auf Kosten der Bürgerrechte ein Ende setzen.

Dass einige der Innenministerkonferenz dies aufgrund schlechter persönlicher Erfahrungen mit Karlsruhe scheuen, ist verständlich. Vielleicht sollte man diesen rechtskräftig überführten Verfassungsbrechern künftig ein bundesweites Politikverbot auferlegen. Ein Höchstmaß von drei Jahren dürfte auch hier reichen."



2. Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) (14.4.2008):

Zitat:
Verschärfung der Stadionverbotsrichtlinien
Fanprojekte entsetzt über repressive Forderungen
einiger Innenminister und Polizeivertreter

Berlin, 14.04.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ereignisse der letzten Wochen in verschiedenen Fußballstadien und
die Berichterstattung darüber, legen den Schluss nahe, dass eine Welle
der Gewalt durch Deutschlands Stadien rollt, die so noch nie beobachtet
wurde. Und wie so oft sprechen verschiedene Verantwortliche bei Polizei
und Innenministerien wieder von drohenden italienischen Verhältnissen.

Diesmal gehen einige Vertreter dieser Institutionen jedoch noch einen
Schritt weiter und stellen einen direkten Zusammenhang der „Gewalttaten“
zu den vom DFB überarbeiteten Stadionverbotsrichtlinien her. Dies halten
wir nicht nur für unseriös, sondern auch für faktisch falsch und
gefährlich. Populistische und völlig überzogene Forderungen u.a. nach
lebenslänglichen Stadionverboten durch den Vorsitzenden der Gewerkschaft
der Polizei (GdP), Konrad Freiberg sind nicht nur der hilflose Versuch,
Probleme alleine mit Repression zu lösen, sie schüren auch Hysterie und
gefährden letztendlich den sozialen Frieden.

Um genau eine solche, von Teilen der Polizei oftmals herbei geredete,
Eskalation zu verhindern, hat der DFB beispielhaft und vorbildlich
gehandelt, indem er in die Überarbeitung der Stadionverbotsrichtlinien
alle Beteiligten mit einbezogen hat.
Es wird seitens verschiedener Vertreter der Polizei und der
Innenminister offensichtlich bewusst verschwiegen, dass hierbei auch die
Politik und die Sicherheitsbehörden sehr wohl mit eingebunden waren. Hat
doch letztendlich der Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit in einem
abschließenden Beratungstreffen mit dem DFB zwar seine Kritik formuliert
aber dennoch die neuen Richtlinien ausdrücklich mitgetragen.

Wer, wie Herr Freiberg und Herr Schönbohm, darüber hinaus behauptet,
dass 3 Jahre bundesweites Stadionverbot als mögliche Höchststrafe zu
kurz seien und förmlich zu Straftaten animieren würden, hat keine Ahnung
vom Fandasein und verschweigt die Realität der aktuellen
Stadionverbotssituation. Bei den über 3.000 bestehenden bundesweiten
Stadionverboten handelt es sich mitnichten ausschließlich um Gewalttäter.

Gerade die teilweise willkürliche Aussprache von Stadionverboten für
Bagatelldelikte wie z.B. das Anbringen von Aufklebern bzw. bei
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, ohne das eine Schuld bewiesen
ist, hat für den bestehenden Unmut auf Fanseite gesorgt.

Diesen Unmut hat der DFB sensibel wahrgenommen und versucht, im
kontroversen aber konstruktiven Dialog auch mit den Fans und ihren
Selbstorganisationen zu Lösungen zu kommen, die bei allen gemachten
Kompromissen, von allen Seiten getragen werden können. Gerade durch die
Einbeziehung von Fanorganisationen und die Reduzierung der Höchstdauer,
aber noch viel wichtiger die Schaffung eines Anhörungsrechtes für die
Betroffenen, wurde erreicht, dass auf Seiten der Fans die neuen
Richtlinien größtenteils mitgetragen werden.

Es geht nicht um grenzenlose Freiheiten für Fans, Fehlverhalten muss
benannt und gegebenenfalls sanktioniert werden. Hier sind auch die Fans
selbst gefordert, mehr Verantwortung zu übernehmen und klare Zeichen
gegen Gewalt in die eigenen Szenen zu geben. Dafür brauchen sie jedoch
Unterstützung.

Wir, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG), ein
Zusammenschluss aller pädagogischen Fanprojekte Deutschlands, plädieren
deshalb für eine Entdramatisierung, eine sachliche Analyse, für
differenzierte, angemessene und anlassbezogene Sicherheitskonzepte,
sowie den Erhalt von Freiräumen für Fans und noch viel wichtiger, den
weiteren Dialog mit ihnen. Einseitige ordnungspolitische und repressive
Schnellschüsse führen nur zur Verhärtung der Fronten und damit
letztendlich zu einer Eskalation.
Die geforderte Rücknahme der positiven Änderungen bzw. die geforderte
Verschärfung der Richtlinien käme einer Kampfansage an die gesamte
Fanszene gleich. Damit würden sich auf beiden Seiten nur die Hardliner
durchsetzen. Dies kann nicht ernsthaft der geforderte Weg sein.

Der DFB ist hier mit der Novellierung der Richtlinien genau den
richtigen Weg gegangen. Jetzt gilt es, dass er dabei von allen anderen
Beteiligten ernsthaft und vernünftig in seinen Bemühungen um Dialog und
Ausgleich unterstützt wird.
Der Unterstützung durch die pädagogisch arbeitenden Fan-Projekte kann
sich der DFB hierbei sicher sein.

i.A. Ralf Busch / Ralf Zänger
Sprecher BAG Fan-Projekte



3. Fanrechtefonds (16.4.2008):

Zitat:
Erklärung des Fanrechtefonds zu den jüngsten Vorkommnissen bei Fußballspielen der oberen Ligen

Hamburg, 16. April 2008 -

Der Fanrechtefonds setzt sich dafür ein, dass Fußballzuschauer in deutschen Stadien anständig und rechtskonform behandelt werden. Handlungen, die die Unterbrechung oder gar den Abbruch von Spielen provozieren, wie das Werfen von Feuerwerkskörpern auf das Spielfeld oder in Zuschauerblöcke, gefährden die Gesundheit von Menschen und richten sich gegen den Fußballsport. Derartiges wird vom Fanrechtefonds strikt verurteilt.

Erfreut haben wir seit 2007 die Bemühungen des DFB zur Kenntnis genommen, zu einem vertrauensvollen Miteinander mit der großen Mehrheit der aktiven Fußballfans zu kommen, die sich redlich um eine lebendige und friedliche Fankultur bemühen. Ein Bestandteil dieser Bemühungen war eine Überarbeitung der Stadionverbots-Richtlinien. Die teilweise Lockerung der Bestimmungen war auch der Tatsache geschuldet, dass von den aussprechenden Vereinen vielfach die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde und in einer Reihe von Fällen eben nicht unbelehrbare Randalierer von bundesweiten Stadionverboten betroffen waren und sind, sondern Fans, die lediglich in Verdacht gerieten, Verstöße begangen zu haben.

Mit Verwunderung beobachten wir nun, dass verschiedene Seiten Druck auf den DFB auszuüben versuchen, diese Änderungen rückgängig zu machen. Dabei wird vom DFB verlangt, mit langjährigen Stadionverboten gegen Verdächtige vorzugehen, bei denen selbst die Polizei und Staatsanwaltschaft nicht aufklären kann - oder wegen Geringfügigkeit gar nicht aufklären will – ob die gegen die Betreffenden erhobenen Vorwürfe einer innerhalb oder außerhalb des Stadions begangenen Straftat wahr sind. Dabei soll der DFB in der zeitlichen Wirkung weit über die vom Strafrecht für Gerichte vorgesehenen Möglichkeiten der Erteilung von Auflagen und Weisungen hinausgehen.

Es kann nicht die Aufgabe eines Fußballverbandes sein, kraft des Zivilrechts dort abzustrafen, wo das staatliche Machtmonopol versagt. Ebenso wenig kann von einem Fußballverband verlangt werden, Defizite zu beheben, die entstehen, wo sozialpädagogische Arbeit von den Ländern, den Kommunen oder in den Vereinen vernachlässigt oder gar torpediert wird. Etwa ein lebenslanges Stadionverbot zu fordern, mag im Fall schwerster Vergehen unverantwortlicher Wiederholungstäter verständlich erscheinen. Zu erwarten, dass sich der DFB zum Richter in einem solchen Verfahren macht, ist jedoch ebenso aberwitzig, wie wenn man etwa vom Hotel- und Gaststättenverband verlangte, dafür zu sorgen, betrunkene Fahrzeugführer bundesweit und lebenslang vom Besuch von Gaststätten auszuschließen.

Hingegen werden die unverkennbaren Bemühungen des DFB, die besonnenen Kräfte in den Fanszenen zu stärken, langfristig die Sicherheit bei Fußballspielen verbessern und finden unsere volle Zustimmung.