Sven
A*efan muss hinter Gitter
| Zitat: |
| " Staatsanwalt Holger Illing unterstrich, dass im Zusammenhang mit Gewalt beim Fußball endlich einmal nicht nur eine Bewährungsstrafe" herausgekommen sei" |
weiß nicht obs hier hin passt oder Fussball allgemein, habe dazu noch nix im Forum gefunden!
Maximus
finde es ein bisschen übertrieben... es passieren schlimmere sachen wo kein bzw. ein recht mildes urteil ausgesprochen wird.
kallebo
Kinderschänder, Vergewaltiger und Mörder laufen frei herum.
Erik
| Zitat: |
Original von kallebo
Kinderschänder, Vergewaltiger und Mörder laufen frei herum.
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Na davor ist er jetzt geschützt
Märius
Wenn jemand vorsätzlich einen Menschen verletzt auch auf die Gefahr hin, schlimmere Schäden anzurichten, muss man eben mit den Konsequenzen umgehen und rechnen. Ob und inwiefern das Vergehen von Anwälten, Klägern oder Zeugen absichtlich dramatisiert wurde, kann ich als Außenstehender nicht beurteilen, aber hat das wenig damit zu tun, ob der Angeklagte Fußballfan ist oder nicht.
Das die Klage gegen das gefällte Urteil zurückgezogen wurde, ist aber wohl kaum ein weiteres Unschuldsindiz, auch wenn die Verletzungen ja offensichtlich nicht besonders schlimm erscheinen.
Ostkurvenboy
völlig überzogen
Dr. Steif
Sehe ich auch so. Das ist schwere Körperverletzung und wenn das Strafmaß es hergibt... Ob beim Fussball oder anderswo.
Oder ist das
hier etwas anderes, weil es nicht im Rahmen eines Spiels passiert ist.
Fussballfans sind natürlich keine Verbrecher, Menschen, die Fussballfan sind, können es aber doch sein.
Kuddel
Dasw Urteil hört sich heftig an, aber wenn ein Mensch ein anderen schlägt den Ihr nihct mögt wollt ihr auch das er bestraft wird, auch mit haft wenn es sein muss, oder nicht???
Sicher wurde viel mist bei Strafen gemacht, aber wie gesagt ein Urteil geht nicht nach den mag ich den nicht.
Lohner
warum ist das völlig übertrieben? Der junge ist doch schon vorher n paar mal aufgefallen...möchte mal sehn , wenn dir jemand ins gesicht tritt und der danach nur bewährung bekommt...
Coach
Die Tat erfüllt den Tatbestand der Gefährlichen Körperverletzung, d.h. der Angreifer hat eine schwere bis bleibende Schädigung des Opfers billigend in Kauf genommen.
Da der Täter schon eine Akte wegen solcher Sachen hat, geht die Strafe für mich völlig in Ordnung.
Tritt aufs Auge kann nunmal auch tötlich enden.
Was ich hier schon wieder assi finde ist, dass es für den Staatsanwalt einen Unterschied macht, ob die Tat beim Fussball passierte oder nicht
Es sollte hier beim Strafmaß keinen Unterschied geben, ob es vor einem Stadion passiert oder von irgendnem Assi in der Fußgängerzone....
inana
@coach