Stadionverbot allgemein

wallo
Zitat:
Stadionverot
Stadionverbote sollen dazu beitragen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, insbesondere Gewalt zu dämpfen und Straftaten zu verhindern. Sportinteressierte Zuschauer sollen auch in Zukunft das Gefühl haben, Sportveranstaltungen sicher und ohne Beeinträchtigung in friedlich-sportlicher Atmosphäre verfolgen zu können (Auszug aus dem Nationalen Konzept für Sport und Sicherheit).

Entstehung des Stadionverbots
Anfang der 90er Jahre wurde das Nationale Konzept für Sport und Sicherheit (NKSS) verfasst. Die damalige Arbeitsgruppe bestand aus: Deutscher Fußballbund, Deutscher Sportbund, Deutscher Städtetag, Innenministerkonferenz, Jugendministerkonferenz, Sportministerkonferenz, Bundesministerium des Innern und Bundesministerium für Frauen und Jugend. Das Konzept sollte, unter anderem für Fußballspiele, einen Rahmen vorgeben, der einen „friedlicheren“ Ablauf der Veranstaltungen gewährleistet. Im NKSS wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, welche die Gewalt in und um Stadien eindämmen sollen. So wurde auch die Möglichkeit geschaffen, bundesweite Stadionverbote verhängen zu können.
Schon vorher gab es für die Vereine natürlich die Handhabe, ein so genanntes „örtliches Stadionverbot“ zu verhängen. Grundsätzlich wird dieses örtliche Stadionverbot nach Verstößen gegen die jeweilige Stadionordnung durch den entsprechenden Verein ausgesprochen. Da sich die Vereine in diesem Fall auf Ihr Hausrecht beziehen, kann das örtliche Stadionverbot theoretisch von einem Spiel bis zu lebenslang betragen. Die Praxis zeigt allerdings, dass sich die Vereine größtenteils an die Richtlinien des DFB halten und die Dauer des örtlichen Stadionverbots über eine Spanne von drei bis zwölf Monaten festlegen.

Alle beteiligten Vereine und der DFB räumen sich das Recht ein, Stadionverbote im Namen aller auszusprechen und verpflichten sich grundsätzlich, bei Antreffen einer mit Stadionverbot belegten Person im Stadion Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu erstatten und sie des Stadions zu verweisen (Auszug aus dem NKSS).

Durch die Anerkennung der Lizensierungsordnung (Bedingung um am Spielbetrieb der Ligen 1-3 teilnehmen zu können) wird die Ausübung des Hausrechts vom jeweiligen Verein auf alle anderen Vereine plus den DFB ausgeweitet. Das heißt: Jeder Verein dieser Ligen und der DFB dürfen im Namen aller anderen Vereine Stadionverbote aussprechen; die anderen Vereine müssen diese dann sowohl anerkennen als auch durchsetzen. Sprich: Das so genannte bundesweite Stadionverbot ist demnach bei Spielen der Ligen 1-3 und auch bei Pokal- und Länderspielen wirksam.

Das Stadionverbot im Ligaalltag:
Nach der Fertigstellung des NKSS ist auch der DFB den dortigen Empfehlungen gefolgt und hat einheitliche Richtlinien bezüglich der Vergabe von Stadionverboten formuliert. Da sich der Umgang mit dem bundesweiten Stadionverbot, im Gegensatz zum örtlichen, seit mehreren Jahren „verschlimmert“ hat, wollen wir im Folgenden nur darauf eingehen.

Das bundesweite Stadionverbot soll ausgesprochen werden, wenn:


ein Ermittlungs- oder sonstiges Verfahren eingeleitet wurde,
eine Ingewahrsamnahme vollzogen oder ein Platzverweis ausgesprochen wurde und zusätzlich der Verdacht besteht, dass die Person eine Straf- oder Gewalttat begehen wollte,
ein schwerwiegender Verstoß gegen die Stadionordnung vorliegt.

Das alles klingt vielleicht bis auf das Wort „Verdacht“ noch ganz plausibel, wird allerdings problematisch, wenn die betreffende Person sich de facto nichts hat zu Schulden kommen lassen. Im Nachhinein besteht zwar das Recht auf Anhörung, die Unschuld muss dann allerdings in Eigenregie bewiesen werden. Recht schwer, wenn es seitens der Polizei lediglich heißt: Gegen die betreffende Person wird ermittelt. Auf der einen Seite stehen die Angaben der Polizei, auf der Anderen darf das Fanprojekt für die Belange des Betroffenen eintreten und somit steht Aussage gegen Aussage. Keine der Seiten darf über die Verhängung eines Stadionverbots entscheiden. Aber die Frage ist: Wer kann im Endeffekt wohl mehr Druck auf den entsprechenden Verein oder den DFB ausüben, die Polizei oder das Fanprojekt?

Auch der Punkt „schwerwiegender Verstoß gegen die Stadionordnung“ bereitet Probleme. Sowohl die jeweilige Stadionordnung, als auch die Einschätzung des entsprechenden Vereines (oder der Polizei) sind bei der Entscheidung relevant. Es gibt einfach keine allgemeingültige Definition von „schwerwiegender Verstoß gegen die Stadionordnung“ und damit bleibt alles Auslegungssache. Somit müssen wir wohl alle hoffen, dass der Sicherheitschef des jeweiligen Vereins bei der nächsten haarigen Situation nicht zu wetterfühlig ist…

Strafhysterie versus Problemlösung
Obwohl in den Richtlinien des DFB (sogar gleich in §1) steht, dass es sich beim Stadionverbot nicht um eine Strafe, sondern um eine Präventivmaßnahme handelt, verfahren Vereine und DFB damit meist ganz anders. Nach den aktuellen Richtlinien (gültig seit Juni 2005) gestattet der DFB genügend alternative Maßnahmen; von diesen wird jedoch so gut wie kein Gebrauch gemacht. Zurzeit verhängen die Vereine und der DFB größtenteils bundesweite Stadionverbote in der Dauer von drei bis fünf Jahren und sind meist auch im Nachhinein nur selten dazu zu bewegen, ihre Entscheidung zu überdenken. Dabei wären soziale Arbeitsstunden oder pädagogische Bewährungsauflagen sehr viel effektiver. Der Betroffene könnte somit weiterhin in der Fanszene integriert bleiben und auch von dieser in seiner „Resozialisierung“ unterstützt werden.

Warum also besteht der DFB nicht auf wirklich pädagogischer Prävention? Vielleicht weil darauf kein Wert gelegt wird – die momentane Handhabe geht natürlich viel schneller, ist allerdings auch kurzsichtig gedacht! Mittlerweile gibt es mehr als nur einen Verein, der die Vordrucke zum Stadionverbot bereits in der Schreibtischschublade liegen hat – nur Name, Datum und „Vergehen“ müssen noch eingetragen werden und schon kann lustig mit Stadionverboten um sich geworfen werden!

Dass sich diese „Präventivmaßnahme“ für jeden Betroffenen natürlich ganz eindeutig nach „Strafe“ anfühlt, ist klar. Bis zu fünf Jahre vor den Türen des geliebten Stadions sitzen zu müssen, hat mit Vorsorge nicht wirklich was zu tun – ganz im Gegenteil! Frust und Aggression bauen sich erst richtig auf, wenn man Personen ausschließt und ihnen jeglichen sozialen Bezug nimmt!

Wir fordern:
Wir sind grundsätzlich für die Abschaffung der bundesweiten Stadionverbote, da die Anwendung des örtlichen Stadionverbots und gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte (bei der Begehung von Straftaten strafrechtliche Schritte) völlig ausreichend sind. Solange das bundesweite Stadionverbot aber besteht, fordern wir folgendes:


Mehr Nutzung von Alternativ-Maßnahmen. Soziale Arbeit und Einbindung in die Fanszene bringen sehr viel mehr als „Problemfälle“ unter den Fans einfach abzuschieben.
Bundesweites Stadionverbot darf nur im äußersten Notfall ausgesprochen werden.
Jeder Betroffene soll das Recht dazu haben, Stellung zu beziehen, bevor ein Stadionverbot ausgesprochen wird.
Der Beurteilung durch die Fanprojekte soll eine stärkere Gewichtung beigemessen werden.
Die Stellungnahme der Polizei soll ergänzend zur Beurteilung des Falles, aber nicht ausschlaggebend sein.
Die Vereine sollen bundesweite Stadionverbote nur dann aussprechen, wenn die Schuld durch ein Gerichtsverfahren oder einer vergleichbaren Instanz einwandfrei bewiesen wurde, und alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind. Eine vergleichbare Instanz gibt es momentan de facto nicht. Es ist allerhöchste Zeit, dass ein unabhängiges Gremium zur Entscheidungsfindung zum Thema bundesweite Stadionverbote eingerichtet wird. Es versteht sich von selbst, dass ein solches Gremium eine autonome Stelle sein muss, die zum einen nicht beim DFB angesiedelt sein darf, zum anderen sowohl von Fanseite als auch von DFB und Polizei als Entscheidungsinstanz akzeptiert werden muss.





Herr-Vorragend
Quelle?
phil1899
HB Simon
Bin ebend beim surfen auf folgendes Video gestoßen:
http://www.youtube.com/watch?v=cdHgStVq6ho
wallo
FlipFlop
Ich packs mal hier mit rein

Neufassung der Stadionverbots-Richtlinien beschlossen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat in Rücksprache mit der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und von der Basis autorisierten Fanvertretern die Richtlinien zur Verhängung von Stadionverboten transparenter, gerechter und einzelfallbezogener gestaltet.

Die Reduzierung der Höchstdauer von Stadionverboten von fünf auf drei Jahre ist eine der wesentlichen Änderungen. Zudem können Stadionverbote künftig unter bestimmten Vorraussetzungen ausgesetzt werden. Dem Wunsch der Fanverbände, die „Heimatvereine" des betreffenden Zuschauers in das Verfahren stärker einzubinden, wurde in der Neufassung der Richtlinien, bei der die Grundstruktur des Stadionverbots unverändert geblieben ist, ebenfalls entsprochen.

Das DFB-Präsidium hat die neuen Richtlinien heute auf seiner Sitzung in Dresden verabschiedet - allerdings unter dem Vorbehalt einer Stellungnahme durch politische und polizeiliche Instanzen. Die Neufassung der Richtlinien liegt derzeit dem „Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS)" sowie den Polizeibehörden der Bundesländer und der Bundespolizei vor.

Am 23. und 24. Juni dieses Jahres hatten rund 450 Fans auf Einladung des DFB und der DFL in Leipzig beim ersten bundesweiten Fankongress über das geltende Verfahren der Stadionverbote diskutiert. Grundlage des Reformversuches war das „Positionspapier Stadionverbote" der „Interessengemeinschaft Unsere Kurve". Mit der Neugestaltung der Richtlinien hat der DFB seine Zusagen gegenüber der Fanbasis auch zeitlich eingehalten.

Nach einer für den Jahresbeginn erwarteten Rückmeldung der NASS treten die überarbeiteten Richtlinien in Kraft. Der DFB erhofft sich durch die Neufassung nachhaltige Verbesserungen im Bereich der Transparenz und Einzelfallgerechtigkeit. Für den Januar 2008 sind Schulungen der Stadionverbotsbeauftragten geplant. (Stadionwelt, 28.11.2007)
Stadionwelt 28.11.'07
Suffältester
Ultra-Fans sorgen für Verlängerung
hp Osnabrück.
Es war eine Versammlung ohne Konflikte, ohne Debatten, ohne Streit. Doch dann kam der Antrag zum Thema Stadionverbote - und die Jahreshauptversammlung des VfL drohte aus den Fugen zu geraten. Erst um 0.45 Uhr war ordnungsgemäß Schluss. Die Hintergründe:

Was wollten die Fans? Der Antrag von Benjamin Wischmeyer, frist- und formgerecht vorgelegt, schlug neue Richtlinien für die Verhängung von Stadionverboten vor. Darin soll u.a. das Recht der Betroffenen auf eine Anhörung vor der Verhängung des Verbots festgeschrieben werden. Umstrittenster Punkt war die Vorgabe, dass Stadionverbote generell für weniger als ein Jahr verhängt werden.
Wie reagierte die Vereinsführung? Auf den letzten Punkt wollen sich weder das Präsidium noch der Sicherheitsbeauftragte Bruno Richter einlassen. Die Suche nach einem Kompromiss scheiterte, die Fans - inzwischen im Saal in der Mehrheit - bestanden auf Abstimmung. In der zeitweise hitzigen Debatte verlor die Versammlungsleitung gelegentlich die Übersicht.

Wie endete der Streit? Unter einem Rechtsvorbehalt - DFB und DFL müssen die Richtlinien prüfen - und unter ausdrücklichem Ausschluss der von der Vereinsführung abgelehnten Passagen wurde der Antrag angenommen. Über die offenen Fragen soll in einer Kommission diskutiert werden.


Was sind überhaupt Ultras? Ultras sind Fans, die für sich in Anspruch nehmen, aktiv und selbstbewusst den wahren Kern des Fußballs zu vertreten. Sie sind bekannt für fantasievolle Choreographien und originelle Gesänge, aber auch für ihre Neigung zur Pyrotechnik und manchmal auch zur Gewalt. Ultras stehen vor allem den Auswüchsen des modernen Kommerzfußballs kritisch gegenüber. Sie distanzieren sich häufig von den organisierten Fans. Auch die knapp 100 Osnabrücker Ultras gehören nicht dem offiziellen Fanklub-Verband des VfL an und fahren stets auf eigene Faust zu den Auswärtsspielen. Viele Osnabrücker Ultras gehören der "Violet Crew" (deutsch: Lila Mannschaft) an.

Wie handhabt der VfL die Verhängung von Stadionverboten? In den meisten Fällen wartet der Sicherheitsbeauftragte Richter die polizeilichen Ermittlungen ab und hört die betroffenen Fans an. Danach entscheidet er, ob und - wenn ja - ab wann und wie lange das Stadionverbot gilt. Möglich ist eine Dauer zwischen einem Jahr und fünf Jahren, das Stadionverbot kann bundesweit verhängt oder örtlich begrenzt werden. Der VfL erteilte in der letzten Saison laut Richter 16 bundesweite Stadionverbote, davon drei gegen Osnabrücker, sowie örtliche Verbote gegen fünf VfL-Fans.Mit Unterstützung des Vereins wurden kürzlich mehrere, auf Initiative von Kickers Emden gegen VfL-Fans verhängte bundesweite Stadionverbote aufgehängt.

Quelle: Neue OZ
Rudi
Zitat:
Original von Suffältester

Wie handhabt der VfL die Verhängung von Stadionverboten? In den meisten Fällen wartet der Sicherheitsbeauftragte Richter die polizeilichen Ermittlungen ab und hört die betroffenen Fans an. Danach entscheidet er, ob und - wenn ja - ab wann und wie lange das Stadionverbot gilt. Möglich ist eine Dauer zwischen einem Jahr und fünf Jahren, das Stadionverbot kann bundesweit verhängt oder örtlich begrenzt werden. Der VfL erteilte in der letzten Saison laut Richter 16 bundesweite Stadionverbote, davon drei gegen Osnabrücker, sowie örtliche Verbote gegen fünf VfL-Fans.Mit Unterstützung des Vereins wurden kürzlich mehrere, auf Initiative von Kickers Emden gegen VfL-Fans verhängte bundesweite Stadionverbote aufgehängt.

Quelle: Neue OZ


Was? Echt? Nach den alte Richtlinien? Glaub ich nicht.
RE-Mike
Fußball
Stadionverbot: Hertha hat neue Regeln
29.11.2007


Fußball-Bundesligist Hertha BSC beschreitet beim Thema Stadionverbote neue Wege. Als erster Bundesligist werden im Olympiastadion Berlin ab dem 1. Dezember 2007 nur noch Tageshausverbote ausgesprochen. Bevor weitere Maßnahmen getroffen werden, erhält der Beschuldigte ein Anhörungsrecht.
Sport-Bild


Dazu dann auch noch eine seriösere Quelle:
http://www.herthabsc.de/index.php?id=15630&tx_ttnews[tt_news]=2435&tx_ttnews[backPid]=3444&cHash=1a002f7534
winko
Aha woiher hast du denn Zugang zum NWU?
Bremerjunge
Stadionverbot geknackt

Hooligan gewinnt gegen Frankfurter vor Gericht

Eigendlich dürfte Lars W. (23) vorerst kein Stadion mehr betreten. Vor zwei jahren hatte Eintracht Frankfurt gegen den Anhänger von Arminia Bielefeld nach einer Schlägerei in der Commerzbank-Arena ein Stadion-Verbot verhängt. Laut DFB-Richtlinien solldas generell für alle Stadien der Bundesliga sowie der zweiten und dritten Liga gelten. Trotzdem begleitet er die Arminia weiterhin zu allen Spielen. Sogar mit Richtlicher erlaubnis. Lars W. hat mit hilfe seines Anwaltes als erster Hooligan das Stadionverbot geknackt!
Denn sein anwalt endeckte eine Gesetzeslücke. Wenn der Angeklagte die Berechtigung anzweifelt, dass - wie in diesem Fall- die Eintracht stellvertretend für sämtliche Vereine der drei höchsten deutschen Fussballligen ein bundesweites Stadionverbot verhängen darf, müssen die Frankfurter auch eine beglaubigte Vollmacht aller übrigen 72 klubs vorlegen. Die Hessen haben es versucht und gleich drei Anläufe hierzu unternommen- ohne Erfolg. Der Fall ging vors Amtsgericht Frankfurt-Lars W. als Sieger aus der Verhandlung hervor. Das Verbot wurde wieder zurückgenommen.
Allerdings: Bereits verhängte Stadionverbote können nachträglich nicht mehr aufgehoben werden Der Einspruch so heißt es in Paragraf 174 des BGB- muss unverzüglich erfolgen. Auch der Anwalt legt größten Wert drauf, dass ihm sein Urteil nicht als Pro-Hooliganismus ausgelegt wird. Ich habs als Warnung für alle künftigen Fälle durchgefochten. Damit der DFB schnell für eine Änderung der Richtlinien sorgt.

Quelle: Ein Artikel aus der Sportbild vom 28. November 2007
Wawa
Zitat:
Original von Bremerjunge
Stadionverbot geknackt

Hooligan gewinnt gegen Frankfurter vor Gericht

Eigendlich dürfte Lars W. (23) vorerst kein Stadion mehr betreten. Vor zwei jahren hatte Eintracht Frankfurt gegen den Anhänger von Arminia Bielefeld nach einer Schlägerei in der Commerzbank-Arena ein Stadion-Verbot verhängt. Laut DFB-Richtlinien solldas generell für alle Stadien der Bundesliga sowie der zweiten und dritten Liga gelten. Trotzdem begleitet er die Arminia weiterhin zu allen Spielen. Sogar mit Richtlicher erlaubnis. Lars W. hat mit hilfe seines Anwaltes als erster Hooligan das Stadionverbot geknackt!
Denn sein anwalt endeckte eine Gesetzeslücke. Wenn der Angeklagte die Berechtigung anzweifelt, dass - wie in diesem Fall- die Eintracht stellvertretend für sämtliche Vereine der drei höchsten deutschen Fussballligen ein bundesweites Stadionverbot verhängen darf, müssen die Frankfurter auch eine beglaubigte Vollmacht aller übrigen 72 klubs vorlegen. Die Hessen haben es versucht und gleich drei Anläufe hierzu unternommen- ohne Erfolg. Der Fall ging vors Amtsgericht Frankfurt-Lars W. als Sieger aus der Verhandlung hervor. Das Verbot wurde wieder zurückgenommen.
Allerdings: Bereits verhängte Stadionverbote können nachträglich nicht mehr aufgehoben werden Der Einspruch so heißt es in Paragraf 174 des BGB- muss unverzüglich erfolgen. Auch der Anwalt legt größten Wert drauf, dass ihm sein Urteil nicht als Pro-Hooliganismus ausgelegt wird. Ich habs als Warnung für alle künftigen Fälle durchgefochten. Damit der DFB schnell für eine Änderung der Richtlinien sorgt.

Quelle: Ein Artikel aus der Sportbild vom 28. November 2007


also heißt das wenn man von sv wehen z.b. nen bundesweites stadionverhängt bekommt kann man gegen angehen un hat vielleicht glück das es nur für wehen gilt?
Dicht
Zitat:
Original von Wawa
also heißt das wenn man von sv wehen z.b. nen bundesweites stadionverhängt bekommt kann man gegen angehen un hat vielleicht glück das es nur für wehen gilt?


Ja, sofern sich diese Rechtsprechung durchsetzt und solange der DFB die Vereine nicht mit jeweils zig Original-Vollmachtsurkunden aller 72 Vereine versorgt.

Das Frankfurter Urteil war hier bereits Thema. Derzeit laufen allein von Werder-Fans entsprechende Verfahren vor drei verschiedenen deutschen Amtsgerichten, teilweise mit Unterstützung des Fanrechtefonds. Wir werden also in den kommenden Monaten sehen, ob andere Gerichte genauso entscheiden.

Das ganze ist natürlich eine nette Sache, um ein wenig Sand ins Getriebe der Stadionverbots-Maschinerie zu streuen. Wenn der bürokratische Aufwand für die Vereine steigt, dürfte die Neigung, bei Bagatelldelikten Stadionverbote zu verhängen, deutlich zurückgehen.
Wawa
Danke =)

Ich denke damit ist einem Freund geholfen!
Dicht
Zitat:
Original von Dicht
Derzeit laufen allein von Werder-Fans entsprechende Verfahren vor drei verschiedenen deutschen Amtsgerichten


... und beim ersten Verfahren ist die Gegenseite schon eingeknickt, bevor es überhaupt zur Verhandlung kam. Willkommen zu Hause, Bolles!
Blut-an-den Stollen
Well done!
chrisdOof
Zitat:
Original von Dicht
Zitat:
Original von Dicht
Derzeit laufen allein von Werder-Fans entsprechende Verfahren vor drei verschiedenen deutschen Amtsgerichten


... und beim ersten Verfahren ist die Gegenseite schon eingeknickt, bevor es überhaupt zur Verhandlung kam. Willkommen zu Hause, Bolles!


Und beim zweiten wohl auch oder? Willkommen zu Hause, Zottel!
Dicht
Zitat:
Original von chrisdOof
Und beim zweiten wohl auch oder? Willkommen zu Hause, Zottel!


Noch nicht, aber ich hoffe mal, das wird in der Winterpause passieren.
Turiddu Giuliano
Zitat:
Original von chrisdOof
Zitat:
Original von Dicht
Zitat:
Original von Dicht
Derzeit laufen allein von Werder-Fans entsprechende Verfahren vor drei verschiedenen deutschen Amtsgerichten


... und beim ersten Verfahren ist die Gegenseite schon eingeknickt, bevor es überhaupt zur Verhandlung kam. Willkommen zu Hause, Bolles!


Und beim zweiten wohl auch oder? Willkommen zu Hause, Zottel!


Zottels ist überall zu Hause und nirgendwo daheim
kallebo
Zitat:
Original von chrisdOof
Zitat:
Original von Dicht
Zitat:
Original von Dicht
Derzeit laufen allein von Werder-Fans entsprechende Verfahren vor drei verschiedenen deutschen Amtsgerichten


... und beim ersten Verfahren ist die Gegenseite schon eingeknickt, bevor es überhaupt zur Verhandlung kam. Willkommen zu Hause, Bolles!


Und beim zweiten wohl auch oder? Willkommen zu Hause, Zottel!



SCHÖNE NACHRICHTEN!!!!
FÜR DEN SVW!