Der lange Weg zum Recht auf Fußball

Mathes
KLAGE GEGEN STADIONVERBOT
Der lange Weg zum Recht auf Fußball

Von Mike Glindmeier

Drei Jahre sollte ein Frankfurt-Fan kein Stadion mehr betreten - weil er bei einem Auswärtsspiel in Köln einen Polizisten beleidigte. Der Auszubildende klagte mit Hilfe des Fanrechtefonds gegen das Stadionverbot und bekam Recht. Der 1. FC Köln hätte das Verbot trotzdem gerne durchgezogen.

"Auswärtssieg, Auswärtssieg" - als Thomas H.* am 25. März 2006 mit einigen Freunden in der Kölner Altstadt feiert, ahnt er noch nicht, dass dieser Tag sein Leben und möglicherweise das zahlreicher Fußballfans verändern sollte. Thomas H. ist Fan von Eintracht Frankfurt. Der 25-Jährige verpasst kein Heimspiel und versucht, so oft es geht sein Team auch bei Auswärtsspielen zu unterstützen. Darum ist er an diesem Samstag in die Domstadt gefahren. Der 1. FC Köln ist Tabellenletzter, mit einem Sieg kann der Tabellendreizehnte aus Frankfurt einen großen Schritt in Richtung Klassenerhalt machen.

Thomas H. und seine Freunde bereiten sich auf ihre Weise auf das wichtige Spiel vor. In einer Kneipe trinken sie ein paar Stangen Kölsch, ehe sie sich auf dem Weg ins Stadion machen. Fanschals, Trikots und Dialekt lassen keinen Zweifel, dass es sich bei der kleinen Gruppe um Eintracht-Fans handelt. Plötzlich versperren Polizisten den jungen Männern den Weg. "Hier geht es nicht weiter, gehen Sie zu der Gruppe Gästefans dort drüben", ordnet ein Polizist an und zeigt mit seinen schwarzen Lederhandschuhen auf 30 weitere Anhänger der Hessen.

Ermittlungen wegen Beamtenbeleidigung

Die Gruppe um Thomas H. folgt der Anweisung des Beamten. Was dann passiert, beschreibt H. so: "Die Polizisten kamen zu uns und haben gesagt, dass es für uns heute nicht ins Stadion, sondern auf die Polizeiwache gehe." Hintergrund waren einige Gästefans, die in der Innenstadt Passanten bepöbelt hatten. Vereinzelt war es auch zu Sachbeschädigungen gekommen. Obwohl H. und seine Freunde nicht zu der Gruppe gehören, sollen sie den Nachmittag auf der Wache verbringen. "Ingewahrsamnahme" heißt dieser Vorgang im Beamtendeutsch.

Als H. seine Freunde, die bereits zum Stadion vorgefahren waren, informieren will, rutscht ihm ein verhängnisvoller Satz heraus: "Die Bullen haben uns voll gefickt". Dann beginnt der bürokratische Akt: Abtransport auf die Wache, endlose Warterei in Gruppenzellen, Aufnahme der Personalien mit anschließender Entlassung in die Freiheit. Das Spiel ist zu diesem Zeitpunkt längst abgepfiffen, der FC und die Eintracht haben sich 1:1 getrennt.

Gegen alle 38 eingekesselten Personen wird anschließend ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruches eingeleitet. H. muss sich zudem wegen Beleidigung verantworten. Die Polizei übergibt die Ermittlungen erst am 11. August 2006 der Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig werden die Daten der Eintracht-Anhänger an den 1. FC Köln übermittelt, der gegen alle 38 Beteiligten am 13. August Verbote für sämtliche Bundesligastadien ausspricht. Dazu ist der Verein laut den "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" des DFB verpflichtet, sobald Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Stadionbesuchern eingeleitet werden.

Klassensprecher Köln

Bereits am 5. September 2006 stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch mangels Tatverdacht ein. Folgerichtig hebt der 1. FC Köln die meisten Stadionverbote zur Jahreswende auf. Nur H. darf weiterhin nicht zum Fußball, da gegen ihn wegen Beamtenbeleidigung weiterermittelt wird. Obwohl dieser Tatbestand nicht als Grund für ein sofortiges Stadionverbot in den Richtlinien des DFB verankert ist, spricht der Verein vom Rhein ein bundesweites Stadionverbot aus. "Solche Gäste möchte jedenfalls der 1. FC Köln in seinem Stadion nicht wiedersehen", heißt es in der Begründung der Anwälte des 1. FC Köln, die den FC offenbar für eine Art Klassensprecher der Liga halten: "Das gilt sicherlich auch für den Gesamtbereich des Bundesligabetriebs."

H. empfindet den Ausschluss für über drei Jahre als ungerecht, hat aber nicht die finanziellen Mittel, um dagegen zu klagen. Er wendet sich an den Fanrechtefonds. Das Solidaritätsbündnis (siehe Infokasten) beschließt, H. zu unterstützen. Dabei soll die Grundsatzfrage geklärt werden, ob Fußballvereine aufgrund von Beamtenbeleidigungen Stadionverbote verhängen dürfen. Es ist der erste Prozess, den ein Fan mit finanziellen Mitteln des Fonds bestreitet.

Ende September dieses Jahres wird im Amtsgericht Köln das Urteil verkündet, das erst jetzt bekannt wurde. H. hatte bis zu diesem Zeitpunkt über zwölf Monate kein Stadion von innen gesehen. Dann die frohe Botschaft: Das Gericht verurteilt den 1. FC Köln, das Stadionverbot aufzuheben. "Soweit die Beklagte sich wegen des von ihr ausgesprochenen überörtlichen Stadionverbots auf die unstreitig vom Kläger begangene Beleidigung der Polizeibeamten beruft, (...) reichen (diese) jedoch nicht für die Begründung eines überörtlichen Stadionverbots aus", heißt es in der Urteilsbegründung, die SPIEGEL ONLINE vorliegt.

Der Kölner Sicherheitsbeauftragte hätte das Verbot trotz des richterlichen Urteils gerne aufrechterhalten. H. habe das Stadionverbot verdient gehabt, sagt Helmut Weiser zu SPIEGEL ONLINE. "Da muss man dann eben mal die Faust in der Tasche ballen", so Weiser, der sich selber als Hardliner bezeichnet. "Die Zeiten im Fußball haben sich geändert. Heute ist es offenbar normal, einen Polizeibeamten zu beleidigen", sagt Weiser voller Unverständnis.

Bei H. und seinen Mitstreitern vom Fanrechtefonds löste das Urteil dagegen Feierstimmung aus. "Wir wollen insbesondere Musterverfahren unterstützen, deren Urteile dann künftig als Grundlage dienen, um willkürliche Stadionverbote von vornherein zu erschweren", so Sig Zelt vom Fanrechtefonds, der das Urteil als "einen Schritt auf dem Weg in die richtige Richtung" bewertet.

H. führte der Weg am vergangenen Freitag in die Frankfurter Commerzbank-Arena. Nach über einem Jahr sah er erstmals wieder ein Fußballspiel. Eintracht Frankfurt trennte sich von Hannover torlos. H. hat sich inzwischen bei der Polizei entschuldigt. Beim nächsten Spiel am Samstag beim FC Bayern München soll es dann endlich auch mit dem Auswärtssieg klappen.

*Name von der Redaktion geändert

STICHWORT FANRECHTEFONDS
Der Fanrechtefonds wurde im Dezember 2006 gegründet. Dem Projekt stehen fünf Fans aus verschiedenen Vereinen vor, die den Kassenrat bilden. Laut Satzung entscheidet der Rat über die Verwendung der Spenden. Zwei Anwälte verwalten die Spenden und überwachen die satzungsgemäße Nutzung. Mit dem Geld sollen finanzschwache Fußballfans die Möglichkeit erhalten, juristisch gegen zweifelhafte Stadionverbote vorzugehen. Prominente wie Reporter Günther Koch und HSV- Torwart Frank Rost sitzen im Beirat des Fonds.

SPIEGEL online: http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,514588,00.html
Dicht
Unsere Pressemitteilung dazu:

www.fanrechtefonds.de

Zitat:
Fanrechtefonds: Erfolgreiche Klage gegen Stadionverbot

Erste unterstützte Klage erfolgreich / 1. FC Köln muss Stadionverbot aufheben

Hamburg, 1. November 2007 - Der erste vom Fanrechtefonds unterstützte Fußballfan ist jetzt zu seinem Recht gekommen. Das Amtsgericht Köln gab der Klage des Anhängers von Eintracht Frankfurt gegen den 1. FC Köln statt. Der Verein hatte gegen den Fan im August 2006 ein bundesweites Stadionverbot bis zum 31.12.2009 ausgesprochen - zu Unrecht, wie das Amtsgericht Köln nun festgestellt hat.

Was dem Kläger widerfahren war, kann so jedem Fan an jedem Spieltag in jeder Stadt genauso geschehen: Zuerst besucht man vor dem Spiel noch eine Gaststätte (hier: in der Kölner Altstadt). Dann entscheidet man sich einfach in einem unglücklichen Moment zum Aufbruch ins Stadion, denn kurze Zeit später ist man sprichwörtlich "zur falschen Zeit am falschen Ort".

Für den vom Fanrechtefonds unterstützten Kläger bedeutete dies: Er stieß auf eine Polizeikette, die ihm das Weitergehen verwehrte. Aus der Polizeikette wurde plötzlich ein Polizeikessel, in dem nunmehr insgesamt 38 Eintrachtfans festgehalten wurden. Die Beamten erklären den Fans, dass sie nun in Gewahrsam kämen, es bestehe der Verdacht, dass die Eingekesselten mit jener Gruppe identisch sei, die vorher pöbelnd durch die Straßen der Altstadt gezogen sein soll und Passanten verschreckt habe. Der spätere Kläger ist darüber sehr erregt und ruft mit seinem Handy einen Freund an, mit dem er am Stadion verabredet war. Diesem schildert er, dass er nun doch nicht ins Stadion komme, sondern den Nachmittag auf einer Polizeiwache verbringen müsse. Dabei benutzte er zur Beschreibung des Polizeieinsatzes und der ihn durchführenden Beamten Worte, die diese als Beleidigung auffassen mussten.

Gegen alle 38 Personen aus dem Kessel wird eine Anzeige wegen Landfriedensbruchs gefertigt, gegen "unseren" Kläger eine weitere wegen Beleidigung. Der 1. FC Köln erteilt allen 38 Personen ein bundesweites Stadionverbot bis zum 31.12.2009. Kurze Zeit später stellt die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren wegen Landfriedensbruch gegen alle 38 Beschuldigten nach § 170 Abs. 2 StPO ein, weil es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese Personen vor ihrer Einkesselung Straftaten begangen hatten. Wegen der Beleidigung erhält der spätere Kläger zunächst einen Strafbefehl, am Ende wird jedoch auch dieses Strafverfahren nach § 153 StPO eingestellt.

Während nach weiteren quälend langen Monaten der 1. FC Köln die Stadionverbote gegen die übrigen Eingekesselten aufhebt, bleibt man in einem Fall hart: Das Stadionverbot gegen den Kläger bleibt aufrecht erhalten, weil dieser sich ja schließlich eine Beleidigung von Polizeibeamten zuschulden hat kommen lassen.

Dass die einschlägigen Stadionverbots-Richtlinien des DFB für eine bloße Beleidigung von Polizeibeamten gerade kein Stadionverbot vorsieht, ficht den 1. FC Köln nicht an. Da auch bundesweit vermehrt Stadionverbote allein aufgrund von Beamtenbeleidigungen festzustellen sind, erkennt der Fanrechtefonds hierin einen Grundsatzfall. Der Fonds unterstützt die Klage auf Aufhebung des Stadionverbots.

Das Gericht bestätigte nunmehr die Rechtsauffassung des Fanrechtefonds und des Klägers, wonach allein eine Beleidigung kein Grund für ein bundesweites Stadionverbot darstelle. Es handele sich dabei nicht um eine "schwere Straftat" nach den DFB-Richtlinien zur Vergabe von Stadionverboten. Auf das Verfahren wegen Landfriedensbruchs könne sich der FC schon deshalb nicht berufen, weil die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatverdachtes eingestellt habe. Der 1. FC Köln muss das Stadionverbot mit sofortiger Wirkung aufheben.

Der Fanrechtefonds ist erfreut über den Erfolg seiner ersten unterstützten Klage. Endlich hat ein Fußballfan vor Gericht Recht erhalten, endlich musste ein Fußballverein erkennen, dass die willkürliche Vergabe von Stadionverboten nach eigenem Gusto unrechtmäßig ist. Es ist zu hoffen, dass dieser Fall Signalwirkung für den deutschen Fußball hat. Auch, wenn er sich über einen viel zu langen Zeitraum hinzog und der Fan über ein Jahr zu Unrecht von allen Spielen seiner Mannschaft ausgeschlossen war. Trotz dieses ersten Erfolges wird es noch ein langer Weg zu einem gerechten Umgang mit Stadionverboten sein. Denn das Ziel sollte vor allem ein Umdenken bei den Vereinen sein.