Tipps für den Umgang mit der Polizei

kopfnuss
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Tipps für den Umgang mit der Polizei

Viele Fans geraten beim Fußball zum ersten Mal im Leben mit der Polizei aneinander. Bei den Betroffenen herrscht oft große Unsicherheit, wie man sich dabei am besten verhalten sollte. Schließlich ist man nicht kriminell – und darum außerhalb des Fußballs auch nicht gewohnt, wie ein Krimineller behandelt zu werden. Darum haben wir im Folgenden einige Hinweise zusammengestellt, die du in derartigen Situationen beherzigen solltest. Vielleicht denkst du, dir wird so etwas schon nicht passieren, solange du dich aus jedem Ärger heraushältst. Viele andere dachten ebenso – bis sie dann zum ersten Mal unversehens im Polizeigewahrsam landeten und seitdem als „Gewalttäter Sport“ gelten.

Was tun, wenn dich die Polizei anspricht?

Grundsätzlich gilt: Die Polizei darf jede Person befragen, wenn dies für die Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe erforderlich ist. Das heißt aber nicht, dass du auch auf jede Frage eines Polizisten antworten musst! Ausnahme: In der Regel bist du verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über Name, Vorname, Adresse, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Familienstand und Staatsangehörigkeit zu geben. Mehr nicht! Um Komplikationen und Verzögerungen hierbei zu vermeiden, empfiehlt es sich meist, seinen Personalausweis parat zu haben, auch wenn in Deutschland keine generelle Mitführungspflicht von Ausweispapieren besteht.

Zu darüber hinaus gehenden Auskünften bist du nicht verpflichtet. Trotzdem werden womöglich Beamte versuchen, über dich an Informationen über bestimmte Vorkommnisse, die Fanszene, deine Freunde, deine Gruppe, über Zusammenhänge und Strukturen zu bekommen. Denn die Polizei versucht, mit Hilfe von zahlreichen Gesprächen, durch Auswertungen von Fotos und anderen Quellen möglichst viele Puzzlestücke zu sammeln, aus denen sie dann ihr Bild der Fanszene bilden. Leider werden dabei fehlende Puzzlestücke allzu häufig phantasievoll ausgefüllt und nicht passende Puzzleteile durch Zurechtbiegen von Aussagen passend gemacht. Darunter haben dann letztlich alle zu leiden. Wer nicht dazu beitragen will, dass andere zu Unrecht ins Visier der Polizei geraten, sollte darum konsequent die Klappe halten! Keiner sollte mit irgendwelchen Einsatzkräften über derartige Dinge reden, da einfach immer die Gefahr besteht, dass man Informationen preisgibt, die niemandem etwas angehen. Allzu leicht rutschen einem beiläufig irgendwelche Namen und Orte heraus, ohne groß darüber nachzudenken. Spätestens wenn auch der eine oder andere Tropfen Alkohol im Blut ist, neigt man unweigerlich dazu, sich zu verplappern. Vergiss nie, dass insbesondere die sog. Szenekundigen Beamten (SKB) darin geschult sind, wie sie in Gesprächen mit Fans auf subtile Art und Weise an Informationen kommen können, die die Befragten eigentlich gar nicht preisgeben wollen.

Allerdings ist nicht jeder SKB ein hinterhältiger Spitzel, der zu keiner Zeit etwas anderes im Sinn hat, als dir irgendwelche Szene-Interna zu entlocken. Manchmal ist auch ein Polizist einfach nur auf harmlosen Small-Talk aus. Ob du dich darauf einlässt oder pauschal jegliche Kommunikation verweigerst, musst du selbst wissen. In manchen Situationen kann es durchaus hilfreich sein, ein gewisses „Verhältnis“ zu den SKBs zu haben. Wenn du Mitglied einer Gruppe bist, ist es ratsam, in eurer Gruppe zwei bis drei Personen auszuwählen, die diese „Kontaktpflege“ machen, während für alle anderen ein Gespräch mit der Polizei Tabu sein sollte. Ohnehin ist es wichtig, über jeden (versuchten) Kontakt mit einem Beamten in der Gruppe zu berichten, damit sich die anderen auf ähnliche Versuche einstellen können..

Im Extremfall könnte die Polizei sogar versuchen, dich zu Hause oder gar auf der Arbeit aufzusuchen, um dir klarzumachen, dass man dich auf dem Kieker hat. Solche „Gefährdeansprachen“ sind gesetzlich nicht geregelt, und die Polizisten haben kein Recht, deine Mitwirkung daran irgendwie zu erzwingen: Die Polizei muss nicht hinein gelassen werden! Es ist dein gutes Hausrecht, ihnen die Tür vor der Nase zuzuschlagen (solange die Nase dabei unberührt bleibt). Es ist aber oft taktisch klüger, die Ansprache entgegenzunehmen und sich dann unverzüglich, bestimmt und höflich zu verabschieden. Dies sollte man übrigens generell beherzigen: Immer freundlich blieben, nicht ausfallend werden! Mit einer Anzeige wegen Beleidigung hat sich noch niemand eine Freude gemacht.

Besteht Gefahr, dass die Polizisten bei deinen Eltern auftauchen, ist es wichtig, vorab mit deinen Eltern zu reden. Kläre sie über die Situation auf und bitte sie, der Polizei den Zugang und jegliche Informationen über dein Privatleben zu verwehren. Frage gegebenenfalls nach Hilfe beim Fanprojekt. Deren Mitarbeiter könnten aus „neutraler“ Position den Eltern erklären, wie die Polizei vorgeht, wie aus Nichtigkeiten große Vorfälle von der Polizei konstruiert werden und dass die meisten Ermittlungsverfahren nur heiße Luft sind. Weiterhin dürfen die Beamten weder deinen Eltern (wenn du volljährig bist) noch dem Arbeitgeber von Einzelheiten aus laufenden Ermittlungsverfahren erzählen.

Was tun bei Kontrollen/Durchsuchungen?

Nicht nur am Stadioneingang kann es passieren, dass die Polizei dich oder deine mitgeführten Sachen kontrollieren will. Gelegentlich geschieht dies auch bei der Anreise per Bus, Auto oder Zug bzw. in der Stadt. Verdachtsunabhängige Kontrollen sind in den meisten Bundesländern unzulässig, so dass derartige Maßnahmen rechtlich oft fragwürdig sind. Darum solltest du immer ein Durchsuchungsprotokoll verlangen, um die Zulässigkeit ggf. später gerichtlich prüfen lassen zu können. Auf dem Protokoll sollte vermerkt sein: Grund der Durchsuchung, Rechtsgrundlage, Zeit und Ort sowie die eventuell beschlagnahmten Gegenstände plus Name und Unterschrift der Polizeibeamten. Selbst brauchst und solltest du nicht unterschreiben! Lass auf dem Protokoll aber vermerken, dass du Widerspruch gegen die Maßnahme einlegst. Das ist eine gute Grundlage, um später eventuell Rechtsmittel gegen die Kontrolle einzuleiten. Unmittelbar vor Ort bleibt einem meist nichts anderes übrig, als die Maßnahme hinzunehmen.

Im Rahmen solcher Kontrollen kommt es in der Regel auch zu Identitätsfeststellungen der Betroffenen durch die Polizei. Erkennungsdienstliche Maßnahmen (Fotos, Fingerabdrücke etc.) sind hingegen nur bei Vorliegen einer Straftat zulässig, oder wenn die Identitätsfeststellung anders nicht oder nur schwer möglich ist. Die gängige Praxis der Polizei, bei Personenkontrollen einer größeren Gruppe alle Betroffenen jeweils einzeln mit einer Videokamera aufzuzeichnen, während sie ihren Personalausweis in die Kamera halten, ist daher rechtlich höchst fragwürdig. Da der Personalausweis ja vorliegt, ist die Videoaufnahme zur Identitätsfeststellung unter normalen Umständen nicht erforderlich und somit unzulässig.

Was tun bei Platzverweisen/Aufenthaltsverboten?

Wenn dir gegenüber ein Platzverweis bzw. Aufenthaltsverbot ausgesprochen wird, solltest du darauf bestehen, dass man dir dies schriftlich bestätigt und begründet. Unmittelbar vor Ort in der direkten Konfrontation mit jenen Polizeibeamten, die den Platzverweis oder das Aufenthaltsverbots erteilen, ist eine wie auch immer geartete Gegenwehr jedoch zumeist zwecklos. Daher solltest du den Verweis zunächst befolgen. Eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung ist aber möglich und häufig auch sinnvoll.

Was tun bei Festnahmen/Polizeigewahrsam?

1. Ruhe bewahren! Keinen körperlichen Widerstand leisten! Der ist eh zwecklos und bringt dir nur zusätzlichen Ärger.
2. Auf dem Transport zur Wache oder beim Warten im Flur oder im Zimmer kein Wort über das, was passiert ist. Auch mit anderen Betroffenen nicht über das Geschehene sprechen, sondern höchstens über eure Rechte. Du kannst nie wissen, ob sich die anderen nicht verplappern.
3. Gegenüber der Polizei bist du nur verpflichtet, die o. a. Personendaten zu nennen. Nichts weiter! Im Verhör nicht einwickeln/einschüchtern lassen. Weder von Brutalos noch von scheinbar verständnisvollen „Liebe-Onkel-Typen“. Das Spielchen „Guter Bulle – Böser Bulle“ erfreut sich nach vor großer Beliebtheit und ist erstaunlich häufig erfolgreich. Glaube nicht, die Beamten austricksen zu können! Mach ihnen klar, dass du die Aussage umfassend verweigerst und antworte auf jede Frage: „Ich verweigere die Aussage“. Nur wenn deine Festnahme auf klaren Verwechslungen oder Missverständnissen beruht, kannst du versuchen, dies richtig zu stellen (ohne andere zu belasten), wenn du sicher bist, dass sie dich dann sofort freilassen. Ansonsten gilt: Keine Aussage machen ohne Rücksprache mit Anwalt oder Fan-Projekt – auch wenn die Beamten sagen, dass es besser für dich wäre, sofort eine Aussage zu machen.
4. Nach der Festnahme hast du das Recht, mindestens ein Telefongespräch mit einem Anwalt, einem Angehörigen oder einer Person deines Vertrauens zu führen. Nerve die Polizisten, bis sie dich telefonieren lassen. Drohe notfalls mit einer Anzeige!
5. Bei von Beamten zugefügten Verletzungen einen Arzt verlangen, von diesem ein Attest fordern. Nach der Freilassung vom Hausarzt ein zweites Attest anfertigen lassen.
6. Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen.
7. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke) Widerspruch einlegen und protokollieren lassen.
8. Selbst allerdings nichts ohne sorgfältige Prüfung des Inhalts unterschreiben! Verweigere im Zweifel die Unterschrift, vor allem wenn im Vernehmungsprotokoll irgendwelche Aussagen von dir enthalten sind, die über die Angaben zu deiner Person hinausgehen.
9. Die Polizei muss dich sofort freilassen, sobald der Anlass der Maßnahme beendet ist, d. h. nachdem deine Personalien aufgenommen und überprüft wurden oder wenn das Spiel vorbei ist bzw. die „Problemfans“ wieder abgereist sind. Darüber hinaus gibt es eine absolute Höchstdauer, die bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung zwölf Stunden beträgt, ansonsten bis spätestens 24 Uhr des Folgetages.
10. Alle Festnahmen, die länger als zwei bis drei Stunden dauern (z. B. wenn du eine Stunde vor dem Spiel festgenommen wirst und eine Stunde nach dem Spiel freigelassen werden sollst), muss die Polizei von einem Richter absegnen lassen. Leider wird dies in der Praxis fast nie beachtet. Die Gerichte sind aber auch am Wochenende verpflichtet, zumindest tagsüber hierfür einen Notdienst bereit zu stellen. Wenn deine Ingewahrsamnahme ungerechtfertigt ist, solltest du eindringlich fordern, sofort einem Richter vorgeführt zu werden. Drohe notfalls mit einer Anzeige!
11. Die Rechtswidrigkeit deiner Festnahme (z. B. weil du nichts getan hast oder weil die Polizei „vergessen“ hat, unverzüglich eine richterliche Entscheidung einzuholen) kannst du in jedem Fall auch nachträglich noch feststellen lassen. Auf dieser Grundlage kannst du dann ggf. Schadensersatz fordern und Anzeige wegen „Freiheitsberaubung im Amt“ und/oder Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. Bedenke: Wenn der Polizei auf diese Weise ihre Grenzen aufgezeigt werden, profitieren letztlich alle Fans davon.
12. Erstelle unmittelbar nach der Freilassung, so lange die Erinnerung noch frisch ist, ein Gedächtnisprotokoll mit allen Details.
13. Bespreche das weitere Vorgehen ggf. in deiner Gruppe oder wende dich an erfahrene Mitglieder der Fanszene. Sie werden dir gerne Tipps geben, bei welchem Anwalt oder Fanprojekt-Mitarbeiter du Hilfe bekommst.

Was tun bei Vorladungen und Anhörungsbögen?

Nach einer Personalienfeststellung im Zusammenhang mit bestimmten Vorfällen bekommt man häufig einen Anhörungsbogen zugeschickt oder man wird gebeten, zu einem bestimmten Termin im Polizeirevier zu erscheinen. Auch hier gilt: Du bist nicht verpflichtet, dich gegenüber der Polizei zur Sache zu äußern oder einer Vorladung aufs Polizeirevier zu folgen (anders sieht es gegenüber der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht aus). Trotzdem ist es nicht immer sinnvoll, derartige Vorladungen und Anhörungsbögen zu ignorieren. Das richtige Vorgehen hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Hier sollte im Zweifel der Rat eines Anwalts oder des Fanprojekts eingeholt werden. Wenn du hingehst bzw. eine Aussage machst, dann nur in Absprache mit einer fachkundigen Person, am besten in Begleitung eines Anwalts!

Rechtshilfe

Diese allgemeinen Ratschläge können eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. In fast jeder Fanszene gibt es Rechtsanwälte, die je nach Aufwand eine kostenlose oder kostengünstige Beratung für Fans anbieten. Die Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten können häufig über dafür vorhandene Soli-Kassen gedeckt werden. Oft lohnt es sich auch, beim bundesweiten Fanrechtefonds (www.fanrechte.de) nachzufragen.


Wer weitere Informationen zum Thema Repression und Verhalten gegenüber Polizei sucht kann sich mal bei: http://www.profans.de oder auch http://www.rote-hilfe.de umschauen. Dort gibt es sehr viele weitere nützliche Infos die einem im Ernstfall vor dem Schlimmsten bewahren können.

Ein großer Dank geht an Wilko für das Verfassen des Textes.
amasundercover
oder einfach mal die Broschüre "Was tun wen´s brennt" durchlesen,
ist aber für demonstrationen/Tipps geeignet
STS
Zitat:

Bedenke: Wenn der Polizei auf diese Weise ihre Grenzen aufgezeigt werden, profitieren letztlich alle Fans davon.


habe den text hier erst heute entdeckt. sollte für alle pflicht sein, den kompletten text zu lesen, um sich im ernstfall die tipps zu herzen zu nehmen!
renega
sehr sehr interessant

damit haben sich einige fragen erledigt...
kopfnuss
hier nur sinnvolle kommentare bzw. anmerkungen. --> sonst verwarnung oder sperrung des accounts.
Tobi