Pavel
Auszug aus der Antwort des Deutschen Bundestages auf die "Kleine Anfrage" der Linken 16/5549:
10. a) Treffen nach Auffassungder Bundesregierungdie sich häufenden Berichte
von Fanvereinigungen wie "BAFF", "PROFANS", "Netzwerk
für Fanrechte" oder der "Aktion 3. Welt Saar" zu, nach denen sich
polizeiliche Maßnahmen gegen friedliche Fußballfans in den letzten
Jahren gehäuft haben?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung diese sich häufenden
Berichte?
Nein, polizeiliche Maßnahmen richten sich im Rahmen der für die Polizei geltenden
gesetzlichen Bestimmungen gegen Personen, die durch ihr Verhalten
oder den Zustand ihrer Sachen Gefahren für die öffentliche Sicherheit verursachen
(Störer) sowie gegen Personen, die aufgrund von Straftaten den Status von
Verdächtigen bzw. von Beschuldigten haben. Es liegt auf der Hand, dass derartige
Maßnahmen, sofern sie wirksam und konsequent getroffen werden, wie in
anderen Bereichen der Kriminalität bzw. devianten Verhaltens auch, nicht den
Beifall der Betroffenen hervorrufen.
Für die behauptete Häufung derartiger "Berichte" lassen sich nach hiesiger Auffassung
folgende Gründe anführen:
Gewalttätige Ausschreitungen blieben bis Ende der 90er für die daran als Täter,
Tatteilnehmer und Störer Beteiligten weitestgehend ohne Folgen mit
Auswirkungen auf die Freizeitaktivität "Besuch von Fußballspielen". Seit
Nutzungdes Instrumentariums aus Gefährderansprache, Meldeauflage,
Platzverweis/Bereichsbetretungsverbot bis zu den pass- bzw. personalausweisbeschränkenden
Maßnahmen und der Erteilungvon bundesweit wirksamen
Stadionverboten hat sich dies grundlegend verändert.
Den in der Anfrage genannten Vereinigungen sowie weiteren ist u.a. gemeinsam,
dass ihre Vorwürfe und daraus abzuleitende Forderungen letztlich auf
die Einräumungrechtsfreier Räume für so genannte "Fußballfans" abzielen.
Vorbilder aus Süd- und Südosteuropa sowie aus Südamerika spielen hier ganz
offenbar eine meinungsbildende Rolle. Die ständige Wiederholung derartiger
Vorwürfe zielt darauf ab, sowohl das staatliche Gewaltmonopol als auch das
Hausrecht der Vereine in der öffentlichen Diskussion in die Defensive zu
drängen.
Seite 8, Juni 11, 2007, /data/bt_vorab/1605549.fm, Frame
Die Schnelligkeit und Verfügbarkeit elektronischer Kommunikations- und
Publikationsmittel führt mit dazu, dass Sachverhalte angeblicher Polizeiübergriffe
auf friedliche Fans von den genannten und weiteren "Vereinigungen"
voneinander abgeschrieben, vervielfältigt und in der Darstellung variiert werden.
Die sorgfältige Recherche bleibt hierbei wissentlich auf der Strecke. Auf
diese Weise wird bewusst und gewollt ein Zerrbild geschaffen und unterhalten,
das zwar der Realität nicht entspricht, aber dem vorgenannten Zweck zu
dienen scheint."
10. a) Treffen nach Auffassungder Bundesregierungdie sich häufenden Berichte
von Fanvereinigungen wie "BAFF", "PROFANS", "Netzwerk
für Fanrechte" oder der "Aktion 3. Welt Saar" zu, nach denen sich
polizeiliche Maßnahmen gegen friedliche Fußballfans in den letzten
Jahren gehäuft haben?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung diese sich häufenden
Berichte?
Nein, polizeiliche Maßnahmen richten sich im Rahmen der für die Polizei geltenden
gesetzlichen Bestimmungen gegen Personen, die durch ihr Verhalten
oder den Zustand ihrer Sachen Gefahren für die öffentliche Sicherheit verursachen
(Störer) sowie gegen Personen, die aufgrund von Straftaten den Status von
Verdächtigen bzw. von Beschuldigten haben. Es liegt auf der Hand, dass derartige
Maßnahmen, sofern sie wirksam und konsequent getroffen werden, wie in
anderen Bereichen der Kriminalität bzw. devianten Verhaltens auch, nicht den
Beifall der Betroffenen hervorrufen.
Für die behauptete Häufung derartiger "Berichte" lassen sich nach hiesiger Auffassung
folgende Gründe anführen:
Gewalttätige Ausschreitungen blieben bis Ende der 90er für die daran als Täter,
Tatteilnehmer und Störer Beteiligten weitestgehend ohne Folgen mit
Auswirkungen auf die Freizeitaktivität "Besuch von Fußballspielen". Seit
Nutzungdes Instrumentariums aus Gefährderansprache, Meldeauflage,
Platzverweis/Bereichsbetretungsverbot bis zu den pass- bzw. personalausweisbeschränkenden
Maßnahmen und der Erteilungvon bundesweit wirksamen
Stadionverboten hat sich dies grundlegend verändert.
Den in der Anfrage genannten Vereinigungen sowie weiteren ist u.a. gemeinsam,
dass ihre Vorwürfe und daraus abzuleitende Forderungen letztlich auf
die Einräumungrechtsfreier Räume für so genannte "Fußballfans" abzielen.
Vorbilder aus Süd- und Südosteuropa sowie aus Südamerika spielen hier ganz
offenbar eine meinungsbildende Rolle. Die ständige Wiederholung derartiger
Vorwürfe zielt darauf ab, sowohl das staatliche Gewaltmonopol als auch das
Hausrecht der Vereine in der öffentlichen Diskussion in die Defensive zu
drängen.
Seite 8, Juni 11, 2007, /data/bt_vorab/1605549.fm, Frame
Die Schnelligkeit und Verfügbarkeit elektronischer Kommunikations- und
Publikationsmittel führt mit dazu, dass Sachverhalte angeblicher Polizeiübergriffe
auf friedliche Fans von den genannten und weiteren "Vereinigungen"
voneinander abgeschrieben, vervielfältigt und in der Darstellung variiert werden.
Die sorgfältige Recherche bleibt hierbei wissentlich auf der Strecke. Auf
diese Weise wird bewusst und gewollt ein Zerrbild geschaffen und unterhalten,
das zwar der Realität nicht entspricht, aber dem vorgenannten Zweck zu
dienen scheint."
Ich bin sprachlos.