Bene_NRW
Ist der Gebrauch gegen Menschen in Deutschland erlaubt? (Natürlich nur aus Notwehr..

)
"Sicherheitshinweis:
Nur zur Abwehr von aggresiven Tieren. Die Verwendung gegenüber Menschen ist derzeit in Deutschland nicht erlaubt. Der Einsatz gegen Menschen, wie er in anderen Ländern praktiziert wird, ist in Deutschland nur der Polizei erlaubt."
habe ich in nem Internetshop gefunden..
Wer weiß da was genaues? Bitte Keine Spekulation sondern nur antworten wer wirklich was WEIß !
~Sangue Verde~
Nein.
Pfefferspray ausschließlich gegen Tiere.
CS-Gas auch gegen Menschen in Notwehr.
Saxx
"Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt." (Quelle: Wikipedia.org)
Zur Notwehr darf man es also benutzen. Les dir das mal durch bei Wikipedia
Pfefferspray
~Sangue Verde~
Glaub Wikipedia nicht alles.
Pfefferspray-Einsatz ist in der BRD auf jeden Fall verboten. Für Notwehr gibt es CS-Gas.
~Sangue Verde~
Okay, was dann Rechtfertigungsgrund/Notwehr ist, ist aber reine Auslegungssache. Da könnte es sogar wirklich erlaubt sein.
Ich würde mir aber an deiner Stelle CS-Gas holen, einfach um auf der sicheren Seite zu sein.
Bene_NRW
Aber CS - Gas ist ja auch im Angriff nicht erlaubt..
Also ist da ja kein Unterschied, oder ?
~Sangue Verde~
Doch. Wirst du angegriffen, darfst du dich mit CS-Gas wehren.
Bene_NRW
Und mit pfefferspray definitiv nicht ?
~Sangue Verde~
Wie gesagt, in Notwehr darfst du fast alles. Aber ist ausdrücklich gegen Menschen verboten und Notwehr auslegen tut der Richter im Worst Case.
Chrissay
Test: Pfefferspray vs. CS-Gas
hab ich eben mal gefunden. Weiß jemand ob die Ergebnisse stimmen, also das CS-Gas bei manchen Menschen keine wirkung zeigt?
MrBonde
| Zitat: |
Original von ~Sangue Verde~
Wie gesagt, in Notwehr darfst du fast alles. Aber ist ausdrücklich gegen Menschen verboten und Notwehr auslegen tut der Richter im Worst Case. |
Was schreibst du/ihr hier eigentlich für einen Unsinn? "Gegen Menschen verboten" ist auch der Einsatz von CS-Gas, ungefähr genauso wie der von Suppenlöffeln und Maschinengewehren. Das nennt sich dann Körperverletzung.
Da man sich das Zeug eh nur für Notwehrfälle kauft, ist die Diskussion überflüssig. Man darf es tragen und man darf es in Notwehr auch einsetzen.
~Sangue Verde~
Enno, kennst du den Unterschied zwischen Selbstverteidigung und Notwehr?
Ja, da gibt es tatsächlich einen. CS-Gas darf nämlich zur Selbstverteidigung eingesetzt werden, im Gegensatz zu Pfefferspray. Verhält sich mit diversen Kampfsporttechniken nämlich ähnlich.
Und wenn du Pfefferspray einsetzt, muss (anscheinend) eine Notwehrlage vorliegen. Und wann es Notwehr ist, entscheidet der Richter.
chrisdOof
| Zitat: |
Original von Chrissay
Test: Pfefferspray vs. CS-Gas
hab ich eben mal gefunden. Weiß jemand ob die Ergebnisse stimmen, also das CS-Gas bei manchen Menschen keine wirkung zeigt? |
Ist Quatsch. CS-Gas ist im Normalfall wirksamer als Pfeffer, da CS-Gas großflächiger wirkt. Allerdings wirkt CS-Gas auch gerne mal gegen einen selbst von daher sollte man es nur benutzen wenn man weiss das man in Gefahrensituationen "relativ" locker bleibt und reagieren kann. Was hingegen stimmt ist das bei Junkies CS manchmal nicht wirkt, genau wie man auf Koks eher wieder aufsteht wenn man eine verpult bekommt. CS-Gas ist wie gesagt eigentlich wirksamer. Was auf der Homepage steht ist in sofern auch wahr das der Angreifer "nach Minuten" wieder zum Gegenangriff bereit ist. Wer nach Minuten aber noch nich seine Beine inne Hand genommen hat und zugesehen hat das er über alle Berge is, dem is auch nichmehr zu helfen. Pfeffer wirkt hingegen länger, man muss mit dem Strahl aber auch treffen. Es brennt wie Sau und man kann normalerweise erst nach einigen Minuten seine Augen normal wieder aufmachen, egal ob man es direkt in die Augen bekommen hat oder nicht.
Ich würde jedem zu Pfeffer raten, hat meine Freundin auch von mir bekommen.
Gerade weil man CS-Gas vorischtiger benutzen muß.
~Sangue Verde~
Pfeffer gibts sowohl als Strahl, als auch als Sprühnebel. Daher kann Pfeffer genauso großflächig wirken.
In der Wirkung ist Pfeffer in der Regel stärker, weil mehr Capsaicin.
Bene_NRW
Unterschied zwischen Notwehr und Selbstverteidigung ist ? Bei Notwehr muss mich mein gegenüber schon Körperlich angegriffen haben und nicht bloß die Bedrohung zählt ?
Häckel
Auch das mit dem "keine Langzeitschäden" stimmt nicht so ganz. Ein (jugendlicher!) Freund von mir, hat bis heute eine kaputte Lippe, nachdem er vor Jahren bei einem übertriebenem Polizeieinsatz auf einer Demo Pfefferspray ins Gesicht bekam.
Muss man sich überlegen, ob man sowas wirklich braucht und wenn ja, auch richtig damit umgehen kann.
Denn nicht jede Situation wo man sich bedroht fühlt, ist gleich ein Gefahrensituation.
Also bevor ich jetzt bei jedem dummen Spruch mit Pfefferspray rumsprüh, weil ich irgendwie überängstlich bin oder so, lass ich es lieber und fang mir lieber mal eine ein.
Aber wenn ihr euch sicher seid, dass ihr es angebracht verwendet, habe ich damit kein Problem. Aber ich kenne eine menge Leute, die mit dem Zeug überhaupt nicht umgehen könnten und mehr Schaden anrichten als verhindern würden.
Bene_NRW
§ 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§ 35 Entschuldigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
DAs sollten alle relevanten § sein.
wiki sagt auchnoch zum Thema Selbstverteidigung:
Abgrenzung zur Notwehr
Unter dem juristischen Begriff Notwehr sind lediglich Maßnahmen zusammengefasst, die eine unmittelbare Bedrohung abwehren, außerdem gilt als Notwehr auch der Schutz von Gegenständen und anderen Rechtsgütern. Die Art und die Ausführung der Verteidigung muss stets so gewählt werden, dass sie die der zum Abwenden des Angriffs notwendigen Schwere nicht übersteigt und dass der Angreifer den geringst möglichen gesundheitlichen Schaden davon trägt. Angriffe, die nicht strafbewehrt sind, oder deren Strafverfolgung durch Behörden aus praktischen Gründen nicht möglich ist, werden vom Notwehrbegriff nicht abgedeckt (Beispiel: Mobbing).
Häckel
| Zitat: |
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für [...] Ehre eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig. |
Wenn jetzt also Mr.X bei einer Pressekonferenz verkündigen will, was ich letztens wieder peinliches im besoffenen Zusatnd gemacht habe und dadurch meine Ehre verletzen würde, könnte ich ihn also erschießen?
Ja...jetzt greift natürlich dieser Teil:
| Zitat: |
| Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. |
Ja...aber in diesem Fall würde wieder das hier greifen:
| Zitat: |
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. |
Irgendwie komisch, was?
Bene_NRW
"Reizgassprays etc. ist ebenfalls nur dann erlaubt, wenn es ein solches amtliches "Unbedenklichkeitszeichen", äh, Prüfzeichen hat."
@Häckel: Wenn unsere lieben Gesetze eindeutig und einfach zu verstehen wären bräuchten wir keine Richter und Anwalte die dies für uns tun .
WB Krayer
Ich schreibe hier rein das selbst ein Messer zur Notwehr erlaubt ist und werde dafür abgemahnt???
Dann wird der Beitrag auch noch gelöscht, gehts noch???
Kommt mal runter von eurem hohen Roß