Bene_NRW
Danke fürn Beitrag Micha.
So hatte ich es garnicht gesehen also erübrigt sich eigentlich jede DIskussion da in Notwehr und Sebstverteidigung wohl jedes angemesse Mittel gerechtfertigt ist.
torben
das einzig wichtige dabei ist die verhältnissmäßigkeit der Mittel. Es muss immer das mildeste Mittel eingesetzt werden,mit dem der Angriff abgewehrt werden kann.
Lenwe
CS-Gas und Pfferspray wird doch von unseren lieben Gesetzeshütern oft verwendet. Inwieweit lässt sich das mit diesen verboten verinnahmen?
Handeln alle Pilozisten aus "Notwehr" wenn die gas in eine Menschenmasse sprühen?
Bei der Demo in Bremen am 4.11.06 kam es ja auch zu Einsatz von cs-gas, nur das Problem nacher ist ja immer das man es sehr schwer beweisen kann, das dieses gas zum Einsatz kam, da ja keine bleibenden Schäden (meißtens) enstehen.
Bene_NRW
Die Polizei darf das doch alles.. da gibts besondere Regelungen.
torben
| Zitat: |
Original von Lenwe
CS-Gas und Pfferspray wird doch von unseren lieben Gesetzeshütern oft verwendet. Inwieweit lässt sich das mit diesen verboten verinnahmen?
Handeln alle Pilozisten aus "Notwehr" wenn die gas in eine Menschenmasse sprühen?
Bei der Demo in Bremen am 4.11.06 kam es ja auch zu Einsatz von cs-gas, nur das Problem nacher ist ja immer das man es sehr schwer beweisen kann, das dieses gas zum Einsatz kam, da ja keine bleibenden Schäden (meißtens) enstehen. |
Also die Polizei hat das recht diese Sprays anzuwenden. Die zählen zu den sog. Zwangsmittel( wie auch der Stock oder der Hund oder der WaWe). Das sie allerdings sehr großzügig damit umgehen ist ja bekannt. Wenn du es beweisen willst , geh zum arzt und lass dir ne augenreizung attestieren. Was vllt. noch ganz interessant ist, die Sprays der Polizei sind um ein vielfaches höher dosiert als alle in deutschland zum verkauf angebotenen Abwehrsprays.