Auf dem Weg in den präventiven Sicherheitsstaat

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Auf dem Weg in den präventiven Sicherheitsstaat
Birgit Gärtner 21.06.2006

Ein Gespräch mit dem Bremer Anwalt und Menschenrechtler Rolf Gössner über die innere Aufrüstung zur Fußball-WM und zum Bush-Besuch

Einfallstor für umstrittene Sicherheitsmaßnahmen und –techniken

Manchmal erweckt es den Eindruck, als bereite sich das Land für die WM auf die Invasion feindlicher Truppen vor und nicht auf den Besuch von "Freunden" aus aller Welt. Ist die WM nun ein Sportereignis oder eine Militärübung?

Rolf Gössner: Selbstverständlich müssen die Sicherheitsorgane auf ein sportliches Großereignis dieser Dimension gut vorbereitet sein. Doch die Bundesrepublik geht weit darüber hinaus und nimmt dieses sportliche Mega-Ereignis zum Anlass, den Staat noch weiter aufzurüsten, verschärft auf Überwachung und Kontrolle zu setzen, auf Abschottung und Ausgrenzung, auf Machtdemonstration und Abschreckung. Schon im Vorfeld der WM schien es, als würde in einer Art von nationalem Sicherheitswahn der Ausnahmezustand geradezu herbeiphantasiert, als müsse sich der Gastgeber Deutschland vor einem feindlichen Überfall schützen, als wäre die WM ein Großschadensereignis und kein Sportfest.

Was bedeutet das in der Praxis?

Rolf Gössner: Die Fußball-WM gerät streckenweise zu einer Art Antiterrorübung und zugleich zum Einfallstor für umstrittene Sicherheitsmaßnahmen und -techniken: mit Überwachungschips verwanzte WM-Tickets, polizei- und geheimdienstliche Sicherheitsüberprüfungen von über einer Viertel Million WM-Bediensteten, Journalisten, Sicherheitspersonal, Würstchenverkäufer und Reinigungskräften; extensive Videoüberwachung von Stadien und Stadtzentren, Einsatz von Bundeswehrsoldaten, Überwachung des Luft- und Landraums durch AWACS-Aufklärungsflugzeuge, verdachtsunabhängige Kontrollen, Internationaler Datenaustausch über Risikofans und szenekundige verdeckte Ermittler, Gefährder-Ansprachen, also polizeiliche Haus- und Arbeitsplatz-Besuche bei verdächtigen Personen, um sie vor der Teilnahme an Fußballspielen zu warnen, Reiseverbote, polizeiliche Meldeauflagen, Aufenthalts- und Stadionverbote, Präventivhaft in Gefangenensammelstellen, die in den Stadien eingerichtet wurden sowie kurze Prozesse in beschleunigten Strafverfahren, die gegen in flagranti ertappte Täter durchgeführt werden können...

Wie gefährlich ist denn so´n Wüstchenverkäufer?

Rolf Gössner: Das kann ich auch nicht sagen; es dürfte ja maßgeblich von der Qualität der Würstchen abhängen, die er verkauft. Aber im Ernst: Um etwas zu verhindern, das im Zweifel auch mit noch so rigiden Maßnahmen nicht zu verhindern sein wird, wurde vor der WM der größte Sicherheitscheck in der Geschichte der Bundesrepublik durchgeführt - und zwar ohne spezielle gesetzliche Grundlage. Im Rahmen der Akkreditierung für die WM mussten sich über eine Viertel Million Menschen, die irgendetwas mit der WM zu tun haben, einer polizei- und geheimdienstlichen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Sie mussten sich als mögliche "Innentäter" der Durchleuchtungsprozedur stellen, um in den Sicherheitszonen um und in den Stadien ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen zu können - sofern sie nicht als "Sicherheitsrisiken" aussortiert wurden.

Welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt?

Rolf Gössner: Schon die Teilnahme an Demonstrationen oder Kontakte zu Organisationen, die als "extremistisch" gelten, konnten dazu führen, dass die Antragsteller abgelehnt wurden - ungesicherte Verdachtsdaten von Geheimdiensten oder Polizei genügen insoweit. Auch die Besorgnis möglicher Erpressbarkeit, also etwa Schulden oder "Zweifel an der Zuverlässigkeit oder am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung" reichen aus, um zu einem personellen "Sicherheitsrisiko" deklariert zu werden - was schwere berufliche und wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen kann, bis hin zu faktischen Tätigkeits- und Berufsverboten.

Keine Phantasie scheint zur politischen Dramatisierung des Sicherheitsrisikos zu weit hergeholt

Womit werden die genannten Maßnahmen legitimiert?

Rolf Gössner: Sicherheitspolitiker, Polizei- und Geheimdienststrategen feilten schon lange an einem Bedrohungsszenario, das solche Maßnahmen legitimiert und in dem besoffene Fußball-Fans, gewaltbereite Hooligans, fingerfertige Taschendiebe, brutale Zuhälter und Menschenhändler eine gewichtige Rolle spielen; nur noch getoppt von einer ständig lancierten "Gefahr des Internationalen Terrorismus", obwohl es für Terroranschläge selbst nach offiziellen Angaben keinerlei Anzeichen gibt - im Gegensatz zum alltäglichen rassistischen Terror gegen Migranten, der offiziell gehörig heruntergespielt wird, wie die erregte Debatte um "no-go-areas" in Brandenburg zeigte.

Die Sicherheitsbehörden wähnen Deutschland längst im Visier islamistischer Terroristen. Keine Phantasie scheint zur politischen Dramatisierung zu weit hergeholt: Schmutzige Bomben, Selbstmordanschläge, Flugzeuge als mörderische Waffen gegen Tausende. So lassen sich offensichtlich die absurdesten "Sicherheitsmaßnahmen" der Bevölkerung als notwendig und wünschenswert verkaufen, die doch längst hätte erkennen können, dass auch mit noch so rigiden Präventionsmaßnahmen Gefahren und Gewalt nicht wirklich zu verhindern sind, wie der jüngste Amoklauf im Berliner Hauptbahnhof zeigte.

Wie groß ist die terroristische Gefahr real?

Rolf Gössner: Das weiß letzen Endes niemand so recht. Es gibt, wie gesagt, ein WM-Bedrohungsszenario, mit dem fleißig innere Sicherheitspolitik betrieben wird. Gerade diese Art von "Sicherheitspolitik" folgt einem Trend, der schon lange eingeschlagen worden ist und der seit den Terroranschlägen in den USA vom 11.9.2001 verschärft vorangetrieben wird. Seitdem liefert die "internationale Terrorgefahr" eine bewährte Super-Legitimation für schwere Grundrechtseingriffe. Diese ständige diffuse Bedrohung legitimiert offenbar die Preisgabe von Bürgerrechten und begünstigt angepasstes Wohlverhalten der Bürgerinnen und Bürger: "Angst ist das Schmieröl der Staatstyrannei", so lautet eine frühe Erkenntnis sinngemäß. Anzeige




Es grenzt an Volksverdummung, wenn die herrschende Politik Allmacht suggeriert - während die staatliche Hochrüstung selbst zu einer Gefahr für die Bevölkerung wird. Unhaltbare Sicherheitsversprechen und das Streben nach totaler Sicherheit bergen vielmehr totalitäre Züge. Sie können zerstören, was sie zu schützen vorgeben: die Freiheit.

"Gewalttäter-Dateien" wurden von Hooloigans auf andere Gruppen ausgeweitet

Hooligans sind indes ein reales Problem. Wie damit umgehen?

Rolf Gössner: Sicherlich ist hier ein manifestes Gewaltproblem auszumachen, aber längst nicht in der Dimension, wie uns immer wieder weisgemacht wird. An Hooligans wurden im übrigen schon früher bestimmte Gesetzesverschärfungen und Sicherheitsmaßnahmen zu allererst ausprobiert und angewendet, nicht selten später dann auf andere gesellschaftliche Gruppen ausgedehnt: Beispielswiese 2001 bei der Einführung der so genannten Gewalttäterdatei "Links" zur "Verfolgung und Verhinderung politisch links motivierter Straftaten" (Kürzel: LIMO). Diese Datei ist nach dem Vorbild der Gewalttäterdatei "Sport" (auch "Hooligan"-Datei genannt) konstruiert, die es schon früher gab, nämlich seit 2000. Für die Betroffenen kann ihre Erfassung in beiden Dateien fatale Konsequenzen zeitigen - wie etwa polizeiliche Gefährder-Ansprachen und Hausbesuche, Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote, Passentzug und Ausreiseverbote.

Wer wird in diesem Zusammenhang alles registriert?

Rolf Gössner: In diesen "Gewalttäter-Dateien" werden nicht nur rechtskräftig verurteilte Personen erfasst oder solche, bei denen etwa Waffen sichergestellt wurden, sondern auch bloß Verdächtige sowie Personen, gegen die in der Vergangenheit lediglich Personalienfeststellungen, Platzverweise oder Ingewahrsamnahmen angeordnet wurden. Das bedeutet: Wer mit der Polizei etwa im Zusammenhang mit prekären Versammlungen oder Fußballspielen auch nur in Berührung kommt und dabei erfasst wird, ohne jemals Gewalt ausgeübt zu haben, kann sich leicht als potentieller Gewalttäter in einer solchen Datei wieder finden. Einzige Voraussetzung: Es müssen "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Personen zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden". Auch "sonstige Personen", also bloße "Kontakt- und Begleitpersonen" von Verdächtigen dürfen gespeichert werden, "soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist".

Es handelt sich bei all diesen Voraussetzungen letztlich um reine Prognoseentscheidungen, die allein der Polizei überlassen bleiben und auch willküranfällig sind. Insofern ist diese Art von Dateien ein weiterer Baustein in einer längst eingeleiteten modernen Präventionsstrategie, die immer weiter im Vorfeld von strafbaren Handlungen und des Verdachts ansetzt. Damit geraten mehr und mehr Menschen - auch unbescholtene Personen - als "Sicherheitsrisiken" in polizeiliche Eingriffsmaßnahmen, die tief in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreifen.

Was passiert denn nach der WM mit all diesen Sondermaßnahmen?

Rolf Gössner: Es spricht vieles dafür, dass die Fußball-WM 2006 dazu genutzt, ja instrumentalisiert wird, um neue umstrittene Eingriffsbefugnisse und Sicherheitstechniken zu legitimieren, zu popularisieren und endgültig in großem Maßstab durchzusetzen. Also müssen wir auch damit rechnen, dass diese weiterhin genutzt werden - etwa die RFID-Chips in Zusammenhang mit Großereignissen und Veranstaltungen. Die RFID-Lesegeräte in den Stadien werden wohl kaum zum Ende der WM wieder abgebaut. Diese anlässlich der WM "salonfähig" gemachte Überwachungs- und Kontrollstruktur wird überleben und wohl auch ihren Siegeszug außerhalb der Stadien fortsetzen. Das heißt: Nach Abpfiff des Endspiels wird der Ausnahmezustand nicht einfach vorbei sein, sondern weitgehend Alltag bleiben.

Prävention spielt für den Sicherheitsdiskurs eine zentrale Rolle

Befinden wir uns auf dem Weg in den Polizeistaat?

Rolf Gössner: Nicht in den Polizeistaat, das wäre eine zu antiquierte und wenig differenzierende Bezeichnung für eine Entwicklung, die längst schon begonnen hat und die gegenwärtig noch forciert wird. Ich würde eher vom Weg in den autoritären und präventiven Sicherheitsstaat sprechen. Diese Bezeichnung trifft meines Erachtens die Entwicklung und den Stand, aber auch das Zukunftsbild besser als der Begriff des (historisch vornehmlich repressiv gedachten) Polizeistaats.

Schließlich spielt im heutigen Sicherheitsdiskurs die Prävention eine ganz zentrale Rolle. Mit diesem Begriff wird nicht nur in der modernen Kriegspropaganda und im Gesundheitssektor mehr oder weniger erfolgreich operiert, sondern auch Politik der Inneren Sicherheit betrieben. Im Zuge der modernen Präventionsstrategie sind etwa Polizeiaufgaben und -befugnisse immer weiter in die Gesellschaft hinein vor verlagert worden, und zwar unabhängig von einem Straftatverdacht, unabhängig auch von einer konkreten Gefahr, die es etwa abzuwehren gälte. Bildlich gesprochen: Die Polizei soll schon vor dem potentiellen Täter am Tatort sein oder dessen Umfeld ausschnüffeln dürfen - ja, möglichst bevor dieser überhaupt einen Tatplan gefasst hat, überspitzt formuliert.

Wo jedoch die Prävention zur vorherrschenden Logik erhoben wird, da verkehren sich rasch die Beziehungen zwischen Bürger und Staat: Das Verfassungsprinzip der Unschuldsvermutung, eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften, verliert unter der Hand ihre Macht begrenzende Bedeutung, der Mensch mutiert zum potentiellen Sicherheitsrisiko, der seine Harmlosigkeit und Unschuld nachweisen muss. Und die Sicherheit wird zum Supergrundrecht, das alle Grundrechte der Bürger als Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates in den Schatten zu stellen droht.

Die bloße Existenz als ausreichendes Verdachtsmoment?

Rolf Gössner: Tatsächlich werden in diesem zur Maßlosigkeit, ja zum Totalitären neigenden Präventionskonzept immer mehr vollkommen unverdächtige Menschen polizeipflichtig gemacht und in Sicherheitsmaßnahmen verstrickt. Zum Beispiel in die verdachtsunabhängige Schleierfahndung, bei der alle Verkehrsteilnehmer angehalten, kontrolliert, gegebenenfalls durchsucht werden dürfen - ohne jeglichen Verdacht oder Anlass; oder die Rasterfahndung, jene automatisierte Datenabgleichsmethode, bei der Tausende unverdächtiger Personen auf elektronischem Wege in Verdacht geraten können; oder die ausufernde Videoüberwachung im öffentlichen Raum, in die alle Passanten einbezogen werden - ohne zu wissen, was mit den Aufzeichnungen anschließend geschieht. Während der WM bilden sich mit flächendeckenden Videoüberwachungen in den Innenstädten und Stadien regelrechte Hochsicherheitstrakte heraus, in denen fröhlich johlende Menschen spannende und unbeschwerte Stunden erleben sollen und, wie es scheint, wohl auch erleben.

Wieso gibt es so wenig Widerstand?

Rolf Gössner: Diese Frage ist überaus berechtigt, lässt sich aber auf die Kürze kaum befriedigend beantworten. Denn dieses diagnostizierbare Manko hat mit der Entwicklung der modernen Informationsgesellschaft und ihrem technischen Kontroll-Potential zu tun - und mit der positiven Besetzung dieser Technologie durch die Nutzer, mit der Abstraktheit der Überwachungsvorgänge und der Gewöhnung daran.

Im übrigen konzentrieren sich Fußball-Fans eben auf das WM-Event, während Nicht-Fans sich um die WM und ihr Umfeld nicht allzu sehr kümmern. Nur Fan-Projekte und politisch denkende Fans, etwa solche, die im "Bündnis aktiver Fußballfans BAFF" organisiert sind, protestieren gegen die Auswüchse und Zumutungen im Zusammenhang mit der Sicherung der WM. Und nicht zu vergessen: Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen, die vor und während der WM etliche Veranstaltungen absolvieren, in denen eine kritische Auseinandersetzung mit diesem brisanten Überwachungsthema stattfindet, das ja weit über dieses Großereignis hinaus grundsätzliche Bedeutung hat.

Kaum werden wir uns von der WM erholt haben, steht der Besuch des US-Präsidenten George W. Bush ins Haus - und damit der Ausnahmezustand für halb Norddeutschland: 15.000 Polizeibeamte im Einsatz, Sperrung eines Straßennetzes von insgesamt ca. 400 km, zugeschweißte Gullideckel in zig Kilometer Umkreis, etc. Hat es so etwas schon einmal gegeben?

Rolf Gössner: Schon beim Kurzbesuch von Georg W. Bush im Februar 2005 wurde das Rhein-Main-Gebiet in einen regelrechten Ausnahmezustand versetzt. Exzessive Sicherheitsvorkehrungen begleiteten US-Präsident Bush wie einen Despoten, der vor einer aufgebrachten Bevölkerung geschützt werden muss: Totalsperrung ganzer Autobahnen, Anhalten von Zügen und Schiffen, Flugverbot, Schließung von Behörden, Schulen und Geschäften, Abriegelung des Stadtzentrums von Mainz, Schaffung von Hochsicherheitszonen, Versiegelung von Garagen, Verbannung privater PKW aus der Innenstadt. Schwer bewaffnete Polizeieinheiten, Scharfschützen auf Balkonen und Hausdächern, Kampfhubschrauber und Kampfjets der Bundeswehr. Und auch damals schon weit über tausend zugeschweißte Kanaldeckel... Bush hat diesen Deutschland-Besuch unbeschadet überlebt - nun ist dieser Sicherheitsaufwand Standard, auf den nach Belieben draufgesattelt werden kann und wird. Die Bürgerkriegsübung in und um Mainz war ein Vorgeschmack auf den G-8-Gipfel in Heiligendamm im Sommer 2007.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22937/1.html
MrBonde
Tatsächlich mal differenzierte und fundierte Äusserungen zum Thema, beachtlich.
Dr. Steif
Pack es mal hier mit rein:

Zitat:
Lückenlos erfasst
Zum 1. Juli 2007 bekommt jeder Bürger eine Identifikationsnummer - von Geburt an. So wollen die Ämter unversteuerte Gelder aufspüren. Was auf Steuerzahler zukommt.

Für Jens Hänsch aus Dresden ist es eine Reise in die Vergangenheit. Schon einmal hatte ihn ein Staat unter einer Personenkennzahl (PKZ) registriert – die DDR. Das Zentrale Büro für Personenangelegenheiten vergab die PKZ mit Geburt. Nun setzt die Bundesrepublik auf ein ähnliches Kontrollinstrument: die Identifikationsnummer (ID-Nummer). „Meine DDR-PKZ kenne ich noch auswendig. Vielleicht sollte man das System übernehmen, dann bleibt vielen Bürgern das Umlernen erspart“, kommentiert Rechtsanwalt Hänsch sarkastisch. Immerhin: Statt wie früher zwölf Ziffern muss er sich künftig nur elf Ziffern merken.

Stichtag ist der 1. Juli 2007, darauf hat sich der Bundesrat gerade geeinigt und eine entsprechende Verordnung erlassen. Zuständig für die Vergabe der ID-Nummern ist das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort bekommt jeder in Deutschland gemeldete Einwohner Post.

Zunächst müssen Bürger diese Nummer an ihre privaten und gesetzlichen Rentenversicherungen weitergeben. Versicherer, die von ihren Kunden keine Nachricht erhalten, besorgen sich die Kennung direkt beim Bundeszentralamt in Bonn. Mithilfe der Nummer sollen alle Alterseinkünfte in der Steuererklärung erfasst und miteinander abgeglichen werden. So lautet auch die offizielle Gesetzesbegründung.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. „Die Identifikationsnummer ermöglicht dem Staat eine massenhafte Verarbeitung und Verknüpfung von Daten“, sagt Strafrechtsprofessor Wolfgang Joecks von der Universität Greifswald: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Nummer in Zukunft nicht nur zur Prüfung der Alterseinkünfte in der Steuererklärung genutzt wird.“ Die Voraussetzungen für eine umfassende Kontrolle würden jetzt geschaffen. „Die Einführung der ID-Nummer ist ein gewaltiger, vielleicht sogar entscheidender Schritt hin zum gläsernen Bürger“, sagt Strafrechtler Joecks.

Allein die Tatsache, dass auch Neugeborene durchnummeriert werden, deutet auf eine umfassendere Nutzung der Datensammlung hin. Dass künftig sämtliche Steuerdaten mit der ID-Nummer verknüpft werden sollen, ist bereits absehbar – auch wenn es an entsprechenden Verordnungen noch fehlt. „Die derzeitige Steuernummer soll durch die ID-Nummer ersetzt werden“, heißt es im Bundesfinanzministerium (BMF).

Die Ministerialen machen keinen Hehl daraus, dass weitere Schritte folgen sollen: „Es ist geplant, die Nummer für die gesamte Kommunikation des Steuerpflichtigen und Dritten mit den Finanzbehörden zu verwenden.“ Im Klartext: Auch Banken oder der Arbeitgeber dürften in nicht allzu ferner Zukunft verpflichtet werden, ihre Mitarbeiter und Kunden unter der ID-Nummer zu führen, um für Anfragen aus den Steuerbehörden gerüstet zu sein. Für die Finanzbeamten wäre es dann ein Leichtes, die Daten am Computer abzugleichen und auszuwerten.

Die Nummer soll nach Aussage des BMF auch den Austausch mit ausländischen Behörden erleichtern. Es werde bereits untersucht, ob und welche Gesetze und Verordnungen noch angepasst werden müssen, so die Auskunft aus Berlin. Das Bundeszentralamt für Steuern hat dann in doppelter Hinsicht die herausragende Rolle. Zum einen als Vergabestelle für die Nummer, zum anderen als Pool für Informationen aus dem Ausland, die bereits jetzt dort gebündelt werden.

Nach Ansicht vieler Experten schießt der Gesetzgeber damit weit über das Ziel hinaus. „Es wird erstmals ein zentrales Register der gesamten Bevölkerung geschaffen“, konstatiert Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Er moniert, dass die lückenlose und lebenslange Erfassung aller Bürger von Geburt an zur Bekämp fung der Steuerhinterziehung nicht notwendig sei und bezweifelt sogar, dass sie sich dazu überhaupt eignet. „Obwohl wir die Verwendung der ID-Nummer auf steuerliche Zwecke beschränken konnten, bleiben grundlegende Zweifel an dem Gesamtvorhaben“, unterstreicht Schaar. Zumal der Datenschützer fürchtet, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Nutzung der Kennung ausgedehnt wird. „Die Erfahrung zeigt, dass Datensammlungen, die für einen bestimmten Zweck ange legt wurden, schnell weitere Begehrlichkeiten wecken“, sagt Schaar. Es ist durchaus denkbar, dass in einigen Jahren auch Sozialbehörden oder Krankenkassen mit der Nummer arbeiten.

Wer Vorbilder für ein solches Vorgehen sucht, muss nicht weit zurückblicken. So werden Informationen über Geldwäsche längst nicht mehr ausschließlich verwendet, um Schwerkriminelle zu überführen, sondern auch für steuerliche Zwecke.

Eine andere Kontrollvorschrift betrifft heute sämtliche Kapitalanleger: Unter dem Vorwand, den internationalen Terrorismus bekämpfen zu wollen, wurde den Staatsanwaltschaften und Fahndungsstellen ab 2003 der Zugriff auf die Kontenstammdaten erlaubt. Seit dem 1. April 2005 gehört dieses Instrument zum Standardrepertoire jedes Finanzamtes. Ab Mitte 2007 sind die technischen Voraussetzungen geschaffen, die es den Beamten erlauben, täglich Tausende von Steuerklärungen normaler Anleger zu überprüfen.

Zwar sollen die Ämter die Kontenabfrage nur bei Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nutzen. Stichproben etwa der Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen haben aber längst gezeigt, dass von dem Instrument eher willkürlich Gebrauch gemacht wird. Warum auch Zurückhaltung üben? Sanktionen haben Beamte selbst dann nicht zu befürchten, wenn sie ins Blaue hinein recherchieren. Für die missbräuchliche Verwendung der ID-Nummer in Ämtern sieht das Gesetz – anders als etwa bei der Sozialversicherung – keine Strafen vor.

Wie das Datensammeln in Sachen Steuern funktioniert, wird jetzt bei den Alterseinkünften vorgeführt. Sämtliche Versicherungen sind zu diesem Zweck verpflichtet, Zahlungen an ihre Kunden samt persönlichem Code an die Rentenversicherung Bund zu melden – unabhängig davon, ob es sich um eine gesetzliche Kasse, eine private Rentenversicherung oder einen nach Riester geförderten Investmentfonds handelt.

Bei der Rentenversicherung Bund ist für die Datensammlung die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zuständig. Die Dimension der neuen Meldeaktion ist gewaltig: „Wir rechnen mit rund 30 Millionen Mitteilungen jährlich“, sagt Karin Klopsch von der Berliner Behörde.

Der Start der Datensammlung hat es besonders in sich, denn der Fiskus interessiert sich nicht nur für die Zahlungen ab 2007, sondern für alle seit 2005 geflossenen Gelder. „Das ist nur zu bewältigen, weil die Übermittlung elektronisch und mit standardisierten Datensätzen erfolgt“, erläutert Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Dass die Jahre vor 2005 nicht im Dunkeln bleiben, hat der Gesetzgeber ebenfalls sichergestellt. Denn neben Auskünften über die Art der Rente muss die Meldung auch Angaben über Beginn und Ende der Zahlungen enthalten. Sollten die Beamten beim Abgleich der neuen Daten mit den Angaben in der Steuererklärung Diskrepanzen feststellen, können sie ohne Weiteres zehn Jahre zurückgehen.

Für Rechtsprofessor Joecks könnte dieses Vorgehen beispielhaft für andere Bereiche sein. Konkret kann sich der Experte etwa vorstellen, dass künftig Rechnungen mit der Nummer versehen werden müssen – so wie heute die Nennung der Steuernummer Pflicht ist. Schon das ermöglicht einen raschen Abgleich von Einnahmen und Ausgaben durch die Betriebsprüfer – leider aber auch den Missbrauch der Nummer durch Dritte. So sind etliche Fälle bekannt geworden, in denen sich Fremde beim Finanzamt mithilfe der Nummer falsch identifiziert haben und vom Sachbearbeiter problemlos vertrauliche Informationen erhalten haben. Unter der falschen Nummer wurden sogar fingierte Steuervoranmeldungen eingereicht.

Prüfungen auf Plausibilität werden mit der ID-Nummer allein deshalb einfacher, weil es sich um ein bundeseinheitliches System handelt. Bislang unterscheidet sich die Steuernummer je nach Bundesland und Finanzamt. Bei Umzug wird bis dato ein neues Aktenzeichen vergeben.

Joecks wundert sich weniger darüber, dass der Staat versucht, sich umfassende Informationen über die wirtschaftliche Situation seiner Bürger zu verschaffen. „Ich bin allenfalls erstaunt, wie sehr sich das Klima verändert hat. Noch vor sechs Jahren hätte ein solches Vorhaben in der Bevölkerung einen Sturm der Entrüstung entfacht.“

Fruchtbarer Austausch.

Mit der steuerlichen Identifikationsnummer bekommen die Behörden ein umfassendes Kontrollinstrument. Herzstück im Informationsnetz ist das Bundeszentralamt für Steuern. Hier werden die Daten der rund 82 Millionen Bürger gespeichert.

von Volker Votsmeier
Quelle
STS
Zitat:

„Ich bin allenfalls erstaunt, wie sehr sich das Klima verändert hat. Noch vor sechs Jahren hätte ein solches Vorhaben in der Bevölkerung einen Sturm der Entrüstung entfacht.“


wie recht er hat! permanent die bürger (in diesem land) mit solch geisteskranken idiotien konfrontieren und schon tanzt die mehrzahl, nach anfänglichem misstrauen/protesten marionettenartig nach des staates pfeife!

frage mich, warum die "böse" ddr wegen solcher sachen so viel schlechter gewesen sein soll, wenn hier bald ähnliche strukturen walten...

GEGEN DEN POLIZEI- UND ÜBERWACHUNGSSTAAT!
mazzo
Soweit ich weiss ist eine eindeutige "Personen-ID" (zumindest bisher) im bundesdeutschen Grundgesetz auch deswegen explizit ausgeschlossen worden, da die Nazis das benutzten und dies als undemokratisches und diktatorisches Mittel gebraucht werden kann (und wird).

Leider weiss ich nicht die Quelle zu dieser Angabe, aber ein Bürgerrechtsanwalt sagte das einmal, wenn ich mich recht erinnere.
~Sangue Verde~
Das Vorhaben wurde verworfen, da der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages 1976 feststellte, dass „die Entwicklung, Einführung und Verwendung von Nummerierungssystemen, die eine einheitliche Nummerierung der Bevölkerung im Geltungsbereich dieses Gesetzes ermöglicht, unzulässig ist". Diese Feststellung stützte sich auf das Mikrozensusurteil des BVerfG von 1969, BverfGE 27,1 - Mikrozensus. 16. Juli 1969.