Zu Gast bei Freunden: Fans dürfen nackt ausgezogen werden

kopfnuss
Gefunden im NWU:

Zitat:
Zu Gast bei Freunden:
Fans dürfen nackt ausgezogen werden

Verwaltungsgericht Saarbrücken erlaubt eine Woche vor WM-Beginn das völlige Entkleiden unverdächtiger Fans durch Polizei

Saarbrücken/Dresden. Weibliche und männliche Fußballfans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, dass vom Verwaltungsgericht Saarbrücken unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.

Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage einer 16-Jährigen ab, die sich wie viele andere weibliche Fans bei dem am 11.03.2005 stattfindenden Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden vor dem Stadion vor Polizeibeamten ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen mussten. „Am Ende der Durchsuchung wurde der Klägerin angewiesen, den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen“, so die Tatbestandsbeschreibung im Urteil (Seite 4). „Man konnte von draußen hineinsehen, da die Kabinen offen waren. Außerdem waren die Pflastersteine im März entsetzlich kalt“, erzählt die Klägerin.

Nach Angaben der Polizei Saarbrücken wurde die Klägerin wie viele weitere weibliche Fans gerade deswegen untersucht, weil sie zu den so genannten unverdächtigen Dynamofans gehört. Solche sind nach Definition der Polizeibehörde „unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können.“ (Seite 11) Die Polizei begründete vor Gericht dieses Vorgehen damit, dass solche „unverdächtigen Fans“ Waffen, Rauchpulver und Signalmunition – versteckt in BHs und Slips – ins Stadion transportiert hätten. Weitergehend hätte es sogar einen Fall gegeben, in dem ein weiblicher Fan pyrotechnische Erzeugnisse im Intimbereich versteckt ins Stadion hineingeschmuggelt hätte. „Es ist nach meiner Kenntnis allerdings kein einziger Fall von der Polizei dokumentiert worden, in dem das tatsächlich passierte“, berichtet Sven Schellenberg, der die Klage gegen die Landespolizeidirektion Saarland finanziell unterstützt. Auch bei dem Spiel in Saarbrücken wurde bei keinem der Fans, die sich ausziehen mussten, etwaige Gegenstände gefunden.

Das Gericht sah die Polizeiaktion „sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig“ an und stellte keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 16-Jährigen fest (Seite 10). Vielmehr bedurfte es „zum Auffinden derartigen Materials einer vollständigen Inaugenscheinnahme des unbekleideten Körpers.“ (Seite 13) Zudem hätte die Klägerin bei einem Besuch eines Spiels des 1. FC Dynamo Dresden mit einer solchen Durchsuchung rechnen müssen, da bei Spielen dieses Vereins wiederholt Pyrotechnik abgebrannt wurde.

„Das Urteil ist entwürdigend für alle insbesondere weiblichen Fußballfans. Es stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale“, wertet Sven Schellenberg das Urteil. Dass das Verwaltungsgericht eine Woche vor der Fußball-WM die Entscheidung veröffentlicht, sei ein Affront gegen alle friedlich feiernden Fußballfans. Für ausländische Gäste könne eine solche Entscheidung eines Rechtsstaates nur Verwunderung hervorrufen. Er werde gemeinsam mit der Klägerin Berufung gegen das „Skandal-Urteil“ einlegen. „Mit dieser Begründung ist ein solches Vorgehen zudem nicht nur bei Fußball, sondern bei jeder Veranstaltung möglich“, so Schellenberg.

gefunden auf

www.fcn.de
Märius
Klasse! Für ein nacktes Stadion! A.C.A.B.
Fiedel43
Es wird immer verrückter Zwar ist es bekannt, dass irgendwelche verbotenen Sachen durch unauffällig ausschauende Persone ins Stadion gebrachst werden- das rechtfertigt aber wirlich nicht alle unter Generalverdacht zu stellen. Dann müssten sich ja echt alle auszieht. Die Bösausschauenden und die Unauffälligen.
Krank- das so darauf reagiert wird- krank aber auch, die Anlässe, die die Dresdner der Polizei liefern. Ich denke da an Dynamo gegen den KSC.

Die Zukunft des Fußballs:

http://rapidshare.de/files/4704744/final45.mpeg.html
Bömmel
Herrlich herrlich.
In manchen Stadien der ersten und zweiten Liga wird man nicht abgetastet und bei manchen sowas.
Achim
Zuerst hab ich beim Lesen an einen Scherz gedacht, aber im Dresden-Forum gibts auch einen entsprechenden Thread dazu (siehe http://forum.dynamo-dresden.de/showthread.php?t=4453). An die Wirksamkeit des deutschen Rechtsstaats glaube ich ja schon lange nicht mehr, aber das ist mal wieder eine neue Dimension des Unrechts, unglaublich.

Auf der anderen Seite frage ich mich aber, wieso sich jemand am Stadiontor auf Kommando auszieht. Da wärs mir doch scheißegal gewesen, wie viele Kilometer ich gefahren wäre, als Betroffener hätte ich da kurz den Götz von Berlichingen zitiert und wär wieder nach Hause gefahren. So nötig muß ich auch wieder nicht ins Stadion als daß ich dafür die Hosen runterlassen würde.

Dicht
Hm, es gibt gar kein Verwaltungsgericht Saarbrücken. Das einzige Verwaltungsgericht im Saarland ist in Saarlouis. Ist also wohl doch ein (gut gemachter) Fake.

Tante Edith sagt: Aufgrund der Posts von dem Herrn Schellenberg im Dresdner Forum kann man ein Fake wohl ausschließen. Trotzdem ist der Fehler seltsam, weil die Pressemitteilung angeblich mit dem Anwalt abgesprochen sein soll.

Ich würde ja gerne mal die Argumentation des Gerichts in punkto Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu lesen bekommen...
Achim
Der zitierte Text ist eine Pressemitteilung, die (angeblich) aufgrund des zugestellten Urteils erstellt worden ist. Ich gehe nicht davon aus, daß es sich um einen Fake handelt. Möglich wäre es, aber ich tippe eher auf eine Verwechselung, Saarbrücken und Saarlouis sind ja vom Namen her doch recht ähnlich. Die Polizeiaktion muß jedenfalls so stattgefunden haben und ich wüßte nicht, warum jemand solch ein Urteil erfinden sollte, wo doch die Realität schon erschreckend genug ist. Wer es genauer wissen will, möge sich im Dynamo-Forum registrieren und den User "Sven S" um eine Kopie des Urteils bitten...
Andree
chrisdOof
Unglaublich
Bene_NRW
FKK kriegt ne ganz andere bedeutung..
nucleo
Zitat:
Durchsuchung einer 16-jährigen
Ausziehen unter Verdacht
VON ASTRID HÖLSCHER

Wer harmlos aussieht und friedfertig auftritt, sollte Fußballstadien meiden. Solche Menschen gelten nämlich als extrem verdächtig und riskieren, von der Polizei hochnotpeinlich durchsucht zu werden. Bis auf die Haut. So geschehen in Saarbrücken im März 2005. Und für gut erachtet vorige Woche vom Verwaltungsgericht in Saarlouis.

Seine Mandantin, sagt der Dresdner Rechtsanwalt Jörg Freund, "sieht nicht nur harmlos aus. Sie ist es auch". Gerade 16 geworden, mit einem Fanschal von Dynamo Dresden "erkennbar" auf dem Weg ins Saarbrücker Ludwigsparkstadion - damit passte die junge Sächsin freilich am 11. März 2005 perfekt ins "Raster". Die Ordnungshüter hatten es auf "so genannte unverdächtige Dynamo-Fans" abgesehen. Auf, wie es im Urteil heißt, "unscheinbare, insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können".

Kurzum, verdächtig erschien jeder und vor allem jede, die nicht sogleich als Hooligan zu erkennen waren. Sie hätten ja als "Transporteure" missbraucht werden können, um "Feuerwerkskörper und Leuchtspurmunition" ins Stadion zu schmuggeln. So argumentiert die Polizei, und das Verwaltungsgericht folgt ohne Abstriche.

11. März 2005, Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden: Vor dem Stadioneingang hat die Polizei ein Zelt aufgebaut, darin mehrere Kabinen. In eine wird die 16-Jährige aus Dresden bestellt. Das Urteil beschreibt minutiös die Prozedur, der das Mädchen unterworfen wurde. Eine Beamtin nimmt ihr zunächst Schal, Jacke und Tasche ab, dann soll sie Hose, Schuhe und die linke Socke ausziehen. Die Kleidungsstücke werden "einzeln kontrolliert" - nichts. Zum Schluss muss die 16-Jährige "den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umklappen", den Slip "bis zu den Knien" herunterziehen und nackt "eine vollständige Körperdrehung durchführen". Die Polizistinnen finden keinerlei "sicherzustellende Gegenstände", das Mädchen ist "sauber". Und wütend. Im April 2005 erhebt sie Klage.

Diese ist "zulässig", erkennt das Verwaltungsgericht. "Eine mit einer Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung" stelle immerhin "einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht" dar. Doch weist die 6. Kammer die Klage als "nicht begründet" ab, erklärt die Durchsuchung für "verhältnismäßig" und "erforderlich." Die Richter vollziehen jedes Argument der Polizei nach. Dass Dynamo-Anhänger notorische Gewalttäter seien. Dass ihre Mädels bei früheren Auswärtsspielen "Pyrotechnik eingearbeitet in BHs und Slips" eingeschmuggelt hätten. "Da werden irgendwelche Behauptungen ungeprüft in den Raum gestellt", sagt Anwalt Freund.

Jeder wird zum Störer erklärt

Weniger Verständnis zeigen die Richter für die Intimsphäre der 16-Jährigen. Die Kabinen waren zum Zeltinneren offen. Dem "Schamgefühl" aber wurde laut Urteil "ausreichend Rechnung getragen", weil eine Beamtin im Eingang stand, "so dass ein Einblick allenfalls eingeschränkt möglich war." Außerdem hätte die Klägerin der demütigenden Prozedur ja "entgehen" können - durch "Verzicht auf den Stadionbesuch".

In dem Urteil sieht der Anwalt Jörg Freund auch ein "erstaunliches Missverhältnis" zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das erst am 23. Mai die Rasterfahndung eng begrenzt hatte. Von Terror-Fahndern verlangt Karlsruhe, dass sie nur konkreten Gefährdungen nachgehen. In Saarlouis aber wird tendenziell jeder Fußballanhänger zum Störer erklärt, werden gerade Unauffällige der "schärfsten Form der Kontrolle" (Freund) unterzogen. Das wäre eine neue Definition von Verhältnismäßigkeit.

Aktenzeichen: 6 K 74/05


http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/.../?em_cnt=899158



Kötzerchen.


stefan
seoul
ziemlich krass! Und viel zu übertrieben. Da müsste man jeden einzelnen bis zum geht nicht mehr untersuchen!
RE Wolle
"Das Urteil kann nicht Bestand haben"

Von Jan Eger

Klingt lustig, ist es aber gar nicht: "Die Welt nackt zu Gast bei Freunden." Die abgewandelte Version des WM-Mottos empört kurz vor Beginn des Mega-Spektakels landauf, landab die Fangemeinde - und nicht nur die. Müssen Fußballliebhaber aus aller Welt - auch wenn sie völlig harmlos sind - damit rechnen, vor der deutschen Polizei die Hosen runterzulassen? Oder Slip und BH?

16-Jährige musste sich ausziehen
Passiert ist das schon. Und zwar einem 16 Jahre alten Mädchen aus Dresden, das die Polizei selbst für völlig "unverdächtig" hielt. Die junge Frau, Anhängerin des abgestiegenen Zweitligaklubs Dynamo Dresden, wollte im vergangenen März ein Gastspiel ihres Lieblingsvereins in Saarbrücken besuchen. Allerdings: Vor dem Eingang des Stadions wurde sie von der Polizei aufgehalten und musste sich völlig nackt ausziehen.

Der Slip hing in den Knien
Jedes Kleidungsstück sollte die 16-Jährige unter den Augen einer Polizeibeamtin einzeln ablegen, es wurde untersucht, dann kam das nächste an die Reihe. Schließlich musste sie ihren BH nach oben klappen und den Slip bis zu den Knien herunterlassen und sich einmal um sich selbst drehen, damit die Beamtin sie in Augenschein nehmen konnte.

Ohne Angaben von Gründen
Das Ganze spielte sich in einer Kabine ohne Vorhang in einem eigens aufgestellten Zelt ab. Die Sicht versperrte zwar eine Polizistin, das Mädchen fühlte sich dennoch ausgesetzt: "Man konnte von draußen hineinsehen, da die Kabinen offen waren." Und niemand sagte ihr, warum sie das über sich ergehen lassen musste.

"Unverdächtige Dynamo-Fans"
Die Polizei suchte nach Feuerwerkskörpern, Rauchpulver und anderen Dingen, mit denen man Krawall machen kann. Ihr Pech: Die 16-Jährige gehörte zu der Personengruppe, die so etwas normalerweise nicht mit ins Stadion nimmt. Zu den "so genannten unverdächtigen Dynamo-Fans", wie die Polizei das nennt: "unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen".

Polizei befürchtete Schmuggel
Dynamo-Fans haben im Allgemeinen nicht den besten Ruf in der Fußballszene; Krawalle gab es bei einigen Spielen zuvor. In Saarbrücken befürchtete die Polizei, dass die bekannten Problemfans sich die verbotenen Sachen von den "Unverdächtigen" ins Stadion schmuggeln lassen könnten. Deswegen mussten sich das Mädchen und 20, 30 andere Frauen einer Leibesvisitation unterziehen. Gefunden haben die Beamten nichts.

Abfuhr vor Gericht
Das Mädchen war tief beschämt. Aber die 16-Jährige wehrte sich, weil sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt und die Durchsuchung als unverhältnismäßige Nötigung empfindet. Finanziell unterstützt von dem Dynamo-Fan Sven Schellenberg, der sie damals mit ins Stadion nehmen wollte, ging sie vor Gericht. Doch dort erlebte sie die nächste Enttäuschung: Das Verwaltungsgericht in Saarlouis lehnte ihre Klage ab (Aktenzeichen: 6 K 74/05).

Erlaubter Eingriff
Ja, sagt das Gericht, die Polizeiaktion war ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, ein "schwerwiegender" sogar - nein, sagt das Gericht, die Maßnahme war dennoch nicht rechtswidrig und unverhältnismäßig. Die Richter aus dem Saarland folgten in ihrer Begründung so gut wie vollständig der Rechtsauffassung der Saarbrücker Polizei.

Objektiv beweisbar
Die Polizei muss sich laut Gesetz auf objektiv beweisbare Tatsachen stützen, wenn sie Leute durchsuchen will. Richter und Polizisten hielten außer der Schmuggeltheorie noch einen Bericht für einen ausreichenden Grund, um eine Leibesvisitation in ihrer schärfsten Form bei eigentlich unverdächtigen Fans durchzuführen. Den Bericht nämlich, dass sich ein Dynamo-Fan bei einem früheren Spiel pyrotechnische Gegenstände mit einem Hautpflaster in den Intimbereich geklebt haben soll. "Es ist nach meiner Kenntnis allerdings kein einziger Fall von der Polizei dokumentiert worden, in dem das tatsächlich passierte", meint dazu Klage-Unterstützer Schellenberg.

Signal für die WM?
Nicht nur in Foren von Fußballfans ist die Aufregung über das Urteil groß. Auch Juristen diskutieren im Internet heftig darüber. Der Titel einer Diskussion auf der Seite "Law Blog" von Udo Vetter "Die Welt nackt zu Gast bei Freunden" überspitzt eine Befürchtung, die viele hegen. Zwar behandelt das Urteil einen Einzelfall, betont der Anwalt der jungen Dresdnerin, Jörg Freund. Aber die Polizei könnte es dennoch zum Anlass nehmen, die Grenze zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten auch bei der Fußball-WM etwas anders zu ziehen. Immerhin wurde das Urteil, obgleich schon im April gefällt, erst jetzt veröffentlicht. Ein "politisches Signal", glauben manche.

Entscheidung vor Ort
Wie die Polizei bei der WM konkret vorgeht, kann keiner sagen. Auch nicht die ZIS, die "Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze". Dort werden zwar Informationen über gewalttätige Fans oder Hinweise auf mögliche Ausschreitungen bei Fußballspielen gesammelt und weitergegeben, bestätigt ZIS-Sprecher Frank Scheulen. Die tatsächlichen Maßnahmen aber hängen von der Lage vor Ort ab und werden - wie immer - von der Polizei vor Ort entschieden.

"Grundrechtseingriffe normiert"
Für Juristen hat das Urteil Bedeutung über die WM hinaus. Denn was ist, wenn es Schule macht? Können harmlose und rechtschaffene Menschen künftig auch bei Popkonzerten ohne weiteres so intensiv kontrolliert werden? Oder am Flughafen? Rechtsanwalt Rainer Robbel aus Euskirchen, der sich auch im Internet zu Wort gemeldet hat, befürchtet, dass mit solchen Urteilen "Grundrechtseingriffe normiert werden, die das Grundgesetz eigentlich verhindern wollte".

Hoffen auf die höhere Instanz
Robbel schätzt aber, dass das Urteil von der nächsthöheren Instanz "kassiert" wird. Das hofft auch die 16-jährige Klägerin. Unterstützt von Sven Schellenberg und Anwalt Jörg Freund will sie eine Berufung erzwingen. Die hatte das Gericht in Saarlouis zwar nicht zugelassen, dagegen hat sie aber Beschwerde eingelegt. Denn, findet ihr Anwalt: "Das Urteil kann nicht Bestand haben."

Quelle: T-online 8.6.2006
nucleo
mvg
Ziemlich krass, die Sache. Unwürdiger gehts nicht mehr?
Dicht
Heute war Berufungsverhandlung vorm Oberverwaltungsgericht:

Zitat:
So, sind wieder da aus Saarlouis. Ganz kurz, weil ich ziemlich müde bin:

War ein richtiger Marathon heute. Der Termin ging von 09:00 Uhr - 17:00 Uhr, entsprechend spät sind wir heute da weggekommen. Eine Stunde Pause dazwischen, aber mehr war da nicht. Wir haben etliche Zeugen gehört, zwei waren davon offensichtlich fehl am Platze und wußten gar nichts zum Beweisthema zu sagen, wobei man noch ausführen muss, dass sich dieses geändert hatte. Denn dieses war ursprünglich darauf aufgebaut, zunächst die Karlsruhe-Vorkommnisse auszuwerten. Das wurde durch das Gericht aber heute nicht mehr für notwendig erachtet, nachdem man uns in den letzten Wochen Schreiben der Polizei Karlsruhe, des KSC usw. zukommen lassen hat, auf welchen ersichtlich war, dass die damaligen Kontrollen in Karlsruhe äußerst unzureichend waren. Die Gegenseite hatte hingegen ursprünglich behauptet, dass es trotz sehr guter Kontrollen in Karlsruhe zu den bekannten Vorkommnissen kam und somit in Saarbrücken noch intensivere Kontrollen notwendig gewesen wären.

Zeugen waren grundsätzlich nur von der Beklagtenseite geladen. Davon die Einsatzleitung sowie mehrere Beamtinnen, welche die Durchsuchungen durchgeführt hatten.

Grundsätzlich waren die Klägerin und ich zufrieden damit, wie intensiv sich das Gericht mit dem Fall beschäftigt. Es nimmt die Sache unserer Meinung nach sehr ernst. Das zeigten auch sehr konkrete und kritische Nachfragen an die Zeugen.

Ein Urteil gibt es in der Sache noch nicht. Es könnte sogar sein, dass wir nochmals zu einem Termin vor Ort kommen müssen. Es war eine geladene Zeugin heute nicht anwesend (Urlaub) und die muss - wenn es das Gericht so entscheidet - u.U. noch gehört werden. Ob das passiert, oder wir ein Urteil auch so bekommen werden, dass wissen wir erst in 3-4 Wochen.

Wenn ich Zeit und Lust habe, kann ich den Termin heute genauer schildern. Habe 9 Seiten mitgeschrieben mit den einzelnen Aussagen der Zeugen. Momentan bin ich aber einfach zu müde, um hier noch großartig die Dinge einzeln aufzuführen. Diese waren aber in meinen Augen sehr interessant gewesen. Wir haben die Beklagtenseite zumindest zu den Äußerungen hinreissen lassen, dass es also vielmals offensichtlich keine handfesten Anhaltspunkte für Durchsuchung gab, sondern eher die Intuition eine Rolle spielte.


Quelle: http://forum.dynamo-dresden.de/showthread.php?p=805042
Dicht
Zitat:
Polizeiliche Durchsuchung eines weiblichen Fußball-Fans rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht hat mit aufgrund mündlicher Verhandlung vom 30.11.2007 ergangenem Urteil auf die Klage einer Anhängerin des 1. FC Dynamo Dresden festgestellt, dass ihre körperliche – mit Entkleiden verbundene - Durchsuchung durch Polizeibeamtinnen anlässlich der Fußballzweitliga-Begegnung zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem 1. FC Dynamo Dresden am 11.3.2005 vor dem Saarbrücker Ludwigsparkstadion rechtswidrig war.

Bei diesem Spiel vorangegangenen Auswärtsspielen des 1. FC Dynamo Dresden – u.a. in Karlsruhe - war es zu massiven Ausschreitungen durch Dresdner Fans gekommen, bei denen Pyrotechnik abgebrannt, in Richtung Gastgeberblöcke abgeschossen und auf Ordner geworfen worden war. Trotz verstärkter Einlasskontrollen war es dort Fans gelungen, Pyrotechnik – sogar mit Heftpflaster aufgeklebt im Intimbereich - in die Stadien mitzubringen. Nachdem die Dresdner Polizei im Vorfeld und am Spieltag die Saarbrücker Kollegen darüber informiert hatte, dass „unverdächtige Dynamo-Fans“, nämlich unscheinbare jüngere, ältere und insbesondere weibliche Fans von sogenannten Problem-Fans als Transporteure eingesetzt würden, um Gegenstände wie Waffen, Rauchpulver und Signalmunition ins Stadion zu schmuggeln, veranlasste die beklagte Landespolizeidirektion die Durchsuchung „unverdächtiger Dynamo-Fans“, darunter die der Klägerin.

In seiner Entscheidung ist das Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass Spielbesucherinnen und Spielbesucher, die den im Vorfeld mitgeteilten Kriterien solcher potentiellen Transporteure entsprachen, zur Abwendung der aufgrund entsprechender Vorfälle bei vorangegangenen Spielen zu befürchtenden Gefahren für Leib und Leben durch den Einsatz pyrotechnischer Materialien grundsätzlich durchsucht werden durften. Dabei konnte angesichts des hohen Ranges der Rechtsgüter, deren Bedrohung vorliegend zu befürchten war, prinzipiell auch eine mit einem Entkleiden verbundene - einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellende - Durchsuchung solcher potentiellen Transporteure im Einzelfall zulässig sein.

Zu beanstanden war die umstrittene Maßnahme im Falle der Klägerin jedoch deshalb, weil die von der Polizei entwickelten Kriterien zur Bestimmung potentieller Transportpersonen – von der Natur der Sache her - "unscharf" waren und erwarten ließen, dass es sich bei der überwiegenden Mehrheit der hiernach zur Durchsuchung ausgewählten Personen um "harmlose" Spielbesucherinnen und Spielbesucher handeln würde, gleichwohl aber zusätzliche Vorgaben zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit fehlten, die hätten sicherstellen können, dass sich die Inanspruchnahme der so genannten "Unverdächtigen" auf das unerlässliche Minimum beschränkte. Gemessen hieran waren Umfang sowie Art und Weise der Durchsuchung der Klägerin unverhältnismäßig.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30.11.2007


Quelle: Pressemitteilung des OVG