Suffältester
Fürther Jugendrichter verhängt deftige Strafen gegen Fußballfans nach Ausschreitungen in Regensburg
REGENSBURG, FÜRTH. Ausschreitungen vor einem Fußballspiel, ausgetragen am 27.11.2005 in Regensburg, endeten nun mit deftigen Strafen für damals randalierende Fußballfans. Die zweiten Mannschaften des SSV Jahn 2000 Regensburg und der Spielvereinigung Greuther-Fürth trafen sich dabei im Jahnstadion zu einem Spiel der Bayernliga.
40 Fans, vorrangig Mitglieder der Fürther Ultras, waren dazu nach Regensburg gekommen. Gegen 14.15 Uhr beobachtete ein Zeuge in der Heitzerstraße drei dieser vermeintlichen Fans, als sie ein Verkehrszeichen umbogen. Die verständigte Polizeistreife stellte die Rowdies wenig später. Durch die Einmischung anderer Ultras eskalierte das Geschehen zunehmend. Besonders tat sich dabei ein 17-jähriger Jugendlicher aus dem Gemeindebereich Langenzenn hervor, der einem der eingesetzten Beamten den Dienstanorak zerriss. Alkohol spielte bei nahezu jedem der Schlachtenbummler eine Rolle. Titulierungen wie Moosbüffel und Arschlöcher mussten sich die eingesetzten Beamten gefallen lassen.
Bilanz des Geschehens, das mehrere Streifenbesatzungen auf den Plan rief, waren Anzeigen wegen Beleidigung, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Vor Justitias Schranken endete nun das Verfahren gegen die fünf Beschuldigten, die allesamt aus dem Raum Fürth stammen. Der Jugendrichter hatte wenig Einsehen mit dem Auftreten des Quintetts in Regensburg. Entsprechend waren auch die Strafen, die er für die Beteiligten im Alter von 17 bis 24 Jahren verhängte. Diese waren geharnischt, jedoch nach Auffassung des Gerichts auch völlig angebracht. Drei Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung für den 24-jährigen Haupttäter, der in der Vergangenheit schon drei Mal als Ultra-Fan bei Heim- und Auswärtsspielen strafrechtlich aufgetreten war. Als Bewährungsauflage hinzu, kamen bei ihm 120 Arbeitsstunden und für die Dauer der Bewährung ein dreijähriges Teilnahmeverbot an einem Spiel seines Lieblingsvereins. Auch die anderen Mitgereisten bedachte der Jugendrichter entsprechend ihrem Auftreten. So gab es richterliche Weisungen den Spielen aller Mannschaften der Greuther für ein Jahr fern zu bleiben, reichlich Arbeitsstunden oder auch Geldauflagen für gemeinnützige Vereinigungen. Als Agierenden Mob in der Öffentlichkeit bezeichnete der Richter das Verhalten.
Die anstehende Fußballweltmeisterschaft mit ihren Übertragungen auf diversen Freiflächen wird auch die Regensburger Polizei entsprechend fordern. Urteile wie das erwähnte können und sollen mögliche Randalierer und Rabauken, die den Fußballsport nur dazu nutzen, ihren Aggressionen freien Lauf zu lassen, zu Denken geben und vor ähnlichem Treiben abhalten. Wie die Rechtssprüche zeigen, können angezettelte Straftaten eklatante Folgen für die Betreffenden haben. Polizeibeamten vermitteln Entscheidungen mit diesem Strafmaß eine Rückenstärkung für ihr oft risikobehaftetes Einschreiten.
Quelle: Mittelbayerische
REGENSBURG, FÜRTH. Ausschreitungen vor einem Fußballspiel, ausgetragen am 27.11.2005 in Regensburg, endeten nun mit deftigen Strafen für damals randalierende Fußballfans. Die zweiten Mannschaften des SSV Jahn 2000 Regensburg und der Spielvereinigung Greuther-Fürth trafen sich dabei im Jahnstadion zu einem Spiel der Bayernliga.
40 Fans, vorrangig Mitglieder der Fürther Ultras, waren dazu nach Regensburg gekommen. Gegen 14.15 Uhr beobachtete ein Zeuge in der Heitzerstraße drei dieser vermeintlichen Fans, als sie ein Verkehrszeichen umbogen. Die verständigte Polizeistreife stellte die Rowdies wenig später. Durch die Einmischung anderer Ultras eskalierte das Geschehen zunehmend. Besonders tat sich dabei ein 17-jähriger Jugendlicher aus dem Gemeindebereich Langenzenn hervor, der einem der eingesetzten Beamten den Dienstanorak zerriss. Alkohol spielte bei nahezu jedem der Schlachtenbummler eine Rolle. Titulierungen wie Moosbüffel und Arschlöcher mussten sich die eingesetzten Beamten gefallen lassen.
Bilanz des Geschehens, das mehrere Streifenbesatzungen auf den Plan rief, waren Anzeigen wegen Beleidigung, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Vor Justitias Schranken endete nun das Verfahren gegen die fünf Beschuldigten, die allesamt aus dem Raum Fürth stammen. Der Jugendrichter hatte wenig Einsehen mit dem Auftreten des Quintetts in Regensburg. Entsprechend waren auch die Strafen, die er für die Beteiligten im Alter von 17 bis 24 Jahren verhängte. Diese waren geharnischt, jedoch nach Auffassung des Gerichts auch völlig angebracht. Drei Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung für den 24-jährigen Haupttäter, der in der Vergangenheit schon drei Mal als Ultra-Fan bei Heim- und Auswärtsspielen strafrechtlich aufgetreten war. Als Bewährungsauflage hinzu, kamen bei ihm 120 Arbeitsstunden und für die Dauer der Bewährung ein dreijähriges Teilnahmeverbot an einem Spiel seines Lieblingsvereins. Auch die anderen Mitgereisten bedachte der Jugendrichter entsprechend ihrem Auftreten. So gab es richterliche Weisungen den Spielen aller Mannschaften der Greuther für ein Jahr fern zu bleiben, reichlich Arbeitsstunden oder auch Geldauflagen für gemeinnützige Vereinigungen. Als Agierenden Mob in der Öffentlichkeit bezeichnete der Richter das Verhalten.
Die anstehende Fußballweltmeisterschaft mit ihren Übertragungen auf diversen Freiflächen wird auch die Regensburger Polizei entsprechend fordern. Urteile wie das erwähnte können und sollen mögliche Randalierer und Rabauken, die den Fußballsport nur dazu nutzen, ihren Aggressionen freien Lauf zu lassen, zu Denken geben und vor ähnlichem Treiben abhalten. Wie die Rechtssprüche zeigen, können angezettelte Straftaten eklatante Folgen für die Betreffenden haben. Polizeibeamten vermitteln Entscheidungen mit diesem Strafmaß eine Rückenstärkung für ihr oft risikobehaftetes Einschreiten.
Quelle: Mittelbayerische