Schiller
Dreitagebart-Verbot für die Bundespolizei
Deutsche Bundespolizisten sollen sich zur Fußball-Weltmeisterschaft besonders gepflegt präsentieren: Aus Sorge, das Ansehen der Bundesrepublik könne am Aussehen deutscher Polizisten Schaden nehmen, hat das Innenministerium jetzt einen "Optik-Entwurf" vorgelegt. Das berichtet der "Spiegel" vorab
Kein Lagerfeld-Zopf
Der geplante Erlass soll das Erscheinungsbild der rund 30.000 Bundespolizisten bestimmen: Demnach ist nicht nicht nur ein "unrasiertes Auftreten - insbesondere der Dreitagebart" untersagt. Auf dem Index stehen auch der so genannte Lagerfeld-Zopf und sonstige Haartrachten, die "als Ausdruck einer ausgeprägt individualistischen Haltung wahrgenommen werden".
Keine Tätowierungen
Verboten sind außerdem "sichtbare Piercings" - dazu zählt das Innenministerium auch Mundpiercings - sowie "sichtbare Tätowierungen". Außerdem darf jeder Polizist nur eine Halskette, ein Armband und ein so genanntes Freundschaftsband tragen - mehrere sind verboten.
Auch Make-up problematisch
Ohrschmuck dürfen nur Polizistinnen tragen. Auf Weisung des zuständigen Abteilungsleiters im Innenministerium sind allerdings keine Ohrstecker mit mehr als fünf Millimeter Größe erlaubt. Make-up ist nur zugelassen, soweit es "für eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten als sozialadäquat" anzusehen ist.
"Gepflegtes Erscheinungsbild unverzichtbar"
Das Innenministerium begründet den Entwurf damit, dass "mit Blick auf die Fußball-Weltmeisterschaft ein gepflegtes Erscheinungsbild unverzichtbar" sei und einen maßgeblichen Einfluss auf das Vertrauen in der Bevölkerung habe. Der Erlass soll schon zum 1. Februar in Kraft treten.
Deutsche Bundespolizisten sollen sich zur Fußball-Weltmeisterschaft besonders gepflegt präsentieren: Aus Sorge, das Ansehen der Bundesrepublik könne am Aussehen deutscher Polizisten Schaden nehmen, hat das Innenministerium jetzt einen "Optik-Entwurf" vorgelegt. Das berichtet der "Spiegel" vorab
Kein Lagerfeld-Zopf
Der geplante Erlass soll das Erscheinungsbild der rund 30.000 Bundespolizisten bestimmen: Demnach ist nicht nicht nur ein "unrasiertes Auftreten - insbesondere der Dreitagebart" untersagt. Auf dem Index stehen auch der so genannte Lagerfeld-Zopf und sonstige Haartrachten, die "als Ausdruck einer ausgeprägt individualistischen Haltung wahrgenommen werden".
Keine Tätowierungen
Verboten sind außerdem "sichtbare Piercings" - dazu zählt das Innenministerium auch Mundpiercings - sowie "sichtbare Tätowierungen". Außerdem darf jeder Polizist nur eine Halskette, ein Armband und ein so genanntes Freundschaftsband tragen - mehrere sind verboten.
Auch Make-up problematisch
Ohrschmuck dürfen nur Polizistinnen tragen. Auf Weisung des zuständigen Abteilungsleiters im Innenministerium sind allerdings keine Ohrstecker mit mehr als fünf Millimeter Größe erlaubt. Make-up ist nur zugelassen, soweit es "für eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten als sozialadäquat" anzusehen ist.
"Gepflegtes Erscheinungsbild unverzichtbar"
Das Innenministerium begründet den Entwurf damit, dass "mit Blick auf die Fußball-Weltmeisterschaft ein gepflegtes Erscheinungsbild unverzichtbar" sei und einen maßgeblichen Einfluss auf das Vertrauen in der Bevölkerung habe. Der Erlass soll schon zum 1. Februar in Kraft treten.
:mad: