4 HSVer in U-Haft wegen Landfriedensbruch

AntiFlag`1899
Zitat:
Seit dem 22.12.05 hält die deutsche Justiz vier junge Männer aus der Fanszene des HSV gefangen. Die vier sitzen in U-Haft und wurden quasi von der Arbeit, aus der Kneipe, von Zuhause weg verhaftet. Das alles geschah aufgrund des Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft München, die Verlegung nach München dauert auf Grund des Gefangenentransports mehrere Wochen. Die Vorwürfe sind nicht etwa Mord, Vergewaltigung oder Führen eines Angriffskrieges sondern schlicht und einfach Landfriedensbruch in versch. Variationen. Hier ist ganz klar, dass die Staatsanwaltschaft München vor der WM noch mal ein Exempel statuieren will.


www.fans-helfen.de.vu

U Haft wegen Landfriedensbruch, was trotz festem Wohnsitz durchgesetzt wird? Wo gibts denn sowas?... Ziemlich heftig!!
Andree-UTB
BRD Bullenstaat....

Ich hab schon davon gehört...echt zum kotzen sowas
Alex_
Landfriedensbruch?
Müssen die dann nicht alle vorher Stadionverbot gehabt haben , oder geht das
als Deutscher mit festem Wohnsitz auch einfach so?!
Als Folgekonsequenz von SV ist das doch "nur"Hausefriedensbruch,oder?!
Andree-UTB
§ 125 Landfriedensbruch

(1) Wer sich an

1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder

2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Soweit die in Absatz 1 Nr. 1, 2 bezeichneten Handlungen in § 113 mit Strafe bedroht sind, gilt § 113 Abs. 3, 4 sinngemäß.
bastian
Zitat:
Original von alex.es97
Landfriedensbruch?
Müssen die dann nicht alle vorher Stadionverbot gehabt haben , oder geht das
als Deutscher mit festem Wohnsitz auch einfach so?!
Als Folgekonsequenz von SV ist das doch "nur"Hausefriedensbruch,oder?!


Stadioverbote werden normalerweise auf Grund einer Straftat beim Fußball, wie z.B. Landesfriedensbruch, Hausfriedensbruch, etc, verhängt, nicht andersrum.

Wie das genau abläuft weiß ich nicht, aber ich denke mal, dass die Polizei bzw. der Verein mit dem DFB abspricht was für ein Stadionverbot auf Grund der Straftat verhängt wird (regional, überregional, Dauer ...).
Dr. Steif
Leider sehr wenig Information was aktuell vorgefallen sein könnte und Anlass zu dem Vorwurf "Landfriedensbruch" gibt.

Es wird ja wohl um ein Ereigniss beim Pokalspiel Bayern - HSV zu gehen.
eYke
Geht vermutlich um folgendes:

Die CFHH sollte ihre Zaunfahne an Ordner abgeben und dann hat die Schickeria ebendiese gemopst. Daraufhin sind wohl einige HHler in die Münchner Kurve um die Fahne zurückzuholen.
Jedenfalls wurden diese Sachen im NWU (schlechte Quelle) gepostet und diese Fakten stimmten da überein.
Die restlichen Geschichten die da entstanden sind, von wegen Match und wer nun gewonnen hat sind wohl eher Schwachsinn.
Andree-UTB
CEC im NWU:

Einen bedeutungsschwangeren Termin hatte sich die Staatsanwaltschaft München da ausgesucht. Am 21.12.05, dem Termin des Pokalspiels FCB-HSV erließ sie vier Haftbefehle gegen Jungs aus der Hamburger Szene. Diese werden beschuldigt, an einer Auseinandersetzung am Tag des Bundesligaspiels FCB-HSV in der Rückrunde der Saison 04/05 beteiligt gewesen zu sein. Seit diesem Tag sitzen die Jungs in U-Haft, nachdem sie direkt von der Arbeit abgeholt wurden. Der Haftbefehl wurde zweimal wegen schweren gemeinschaftlichen Landfriedensbruchs und zweimal wegen Beihilfe erlassen. Nicht etwa wegen Mord, Kinderschändung oder dem Führen eines Angriffskrieges. Um so verwunderlicher, dass die Staatsanwaltschaft diesen durchdrücken konnte. Hier wird deutlich: Die Justiz will noch einmal vor der WM den Dicken machen und ein Exempel statuieren!
Die U-Haft, die auch über Weihnachten und Neujahr nicht ausgesetzt wurde (zwei Personen durften lediglich noch persönliche Angelegenheiten regeln) ist hierbei vollkommen unnachvollziehbar. Der Grund "Verdunklungsgefahr" kann hier nicht gelten.
Seltsam auch, dass Polizei und Staatsanwaltschaft entgegen ihrer sonstigen Gewohnheiten nicht gleich stolz die Presse informierten, sie hätten vier notorische Fußballverbrecher eingekerkert. Doch im Kontext nachvollziehbar - die Presse könnte ja nach dem "Warum" und den Beweisen fragen...

Die Fanszene des HSV hat reagiert und ein Spendenkonto für die Anwaltskosten der vier (politischen?) Gefangenen eingerichtet.
Abzurufen unter http://www.fans-helfen.de.vu Desweiteren wurden und werden Spendenaktionen organisiert. So zum Beispiel eine Versteigerung, die in der letzten Woche im Fanhaus des HSV-Fanprojekts über 750 Euro zusammenbrachte. Fans hatten sich von Memorabilia wie Programmheften, Schals, etc. getrennt und das dafür erhaltene Geld später gespendet.

Helft auch Ihr! Natürlich nur, wenn Ihr wollt...

Solidarität!

Hamburg Riot Crew
Hamburg Outsiders
Chosen Few Hamburg

P.S.: Es geht das Gerücht herum, dass die vier von einer Person verpfiffen wurden, die ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollte und deshalb wahrscheinlich alles erzählt hat, was die Cops hören wollten. Es scheint also, dass deren neue Linie die ist, besonders anfälligen Delinquenten (in der Ausbildung, wenig Geld) solche Spitzelgeschäfte vorzuschlagen. Heute in HH morgen in ganz Deutschland! Seid aufmerksam!
bastian
Is ja echt mal abartig, was mitlerweile in der BRD abgeht.
winko
Das ist doch nur heftig, wie weit kann man denn noch gehen? Die Steigerung von SV heißt jetzt wohl U-haft, kann jemand der sich mit der Materie auskennt mal konkret erläutern in inwiefern das überhaupt Rechtlich aussieht? Ich habe schon gehört das U-haft bei Verdunklungsgefahr vollzogen wird aber diese lag ja nicht vor.

Es ist ja nicht so das die beschuldigten Personen über einen geringen Zeitraum festgesetzt wurden mittlerweile sind es schon einige Wochen, diejenigen die direkt von ihrem Arbeitgeber abgeholt wurden können sich auch gleich nach einem neuen Job erkundigen.
B3cKz
Zitat:
Original von winko
Das ist doch nur heftig, wie weit kann man denn noch gehen? Die Steigerung von SV heißt jetzt wohl U-haft, kann jemand der sich mit der Materie auskennt mal konkret erläutern in inwiefern das überhaupt Rechtlich aussieht? Ich habe schon gehört das U-haft bei Verdunklungsgefahr vollzogen wird aber diese lag ja nicht vor.

Es ist ja nicht so das die beschuldigten Personen über einen geringen Zeitraum festgesetzt wurden mittlerweile sind es schon einige Wochen, diejenigen die direkt von ihrem Arbeitgeber abgeholt wurden können sich auch gleich nach einem neuen Job erkundigen.


So weit ich weiß wird U-Haft dann vollzogen wenn verdunkelungsgefahr besteht oder halt die Gefahr zu groß ist, dass die 4 sich absetzen...aba dann wären die ja schon längst weg gewesen denke ich mal....

A.C.A.B

Was hier abgeht ist echt der letzte Scheiss!!! :mecker: :mecker: :mecker:
Dominik
Zum Thema U-Haft:

Kann eigentlich nur aus drei Gruenden verhaengt werden, naemlich neben der Verdunkelungsgefahr noch Flucht bzw. Fluchtgefahr. Ist halt eine schwierige Sache, bei vielen BtmG-Delikten (Handel in groesseren Mengen vor allem) wird U-Haft auch verhaengt, obwohl eigentlich keine Absicht zur Flucht beim Taeter besteht, habe das im weiteren Bekanntenkreis schon einige Male mitbekommen. Neben einem dieser Gruende muss noch ein Tatverdacht bestehen, was, in dem Falle, dass tatsaechlich jemand "gesungen" hat, wohl auch kein Problem darstellen duerfte. Ist in der Tat aergerlich und fuer die Beteiligten wenig nachvollziehbar, aber letztlich im Rahmen des Gesetzes..

Etwas zynisch formuliert haette man uebrigens den Vorteil, im Falle einer Verurteilung die abgesessene U-Haft von der richterlich verordneten Haftstrafe abgezogen zu bekommen.

Traurig finde ich in dem Zusammenhang eigentlich vor allem, dass offenbar jemand bei der Polizei komplett ausgepackt hat. Klar, waere in anderen Szenen auch nicht anders, aber sowas stellt meiner Meinung nach im Grunde alles in Frage, was man so meint innerhalb einer Fanszene zu "leben".
paNso
Zitat:
Zweck der Maßnahme
Die Untersuchungshaft dient grundsätzlich nur der Sicherung des Strafverfahrens. Es soll einer möglichen negativen Beeinflussung des Verfahrens durch den Beschuldigten begegnet werden. Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in § 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Als Besonderheit bestimmt § 112 a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund. Dieser Haftgrund ist präventiv-polizeilicher Natur und stellt daher bei strenger Betrachtung einen Fremdkörper in der repressiven StPO dar.


Von Wikipedia
B3cKz
Aba wenn das stimmt, das einer aus der Szene voll ausgepackt hat...ähm dann möchte ich net der jenige sein...wenn sei den an den Arsch kriegen....weil ich glaube das richtig stress wird dann für den...
Wenn ich da mit drin stecke dann halte ich zu den anderen und packe net aus nur um meinen kopf aus der schlinge zu ziehen das ist das allerletzte aba die scheiss Bullen machen es ja auch noch einem schmackhaft mit ja beklommst keine Strafe oder nen ganz mildes Urteil usw.
Dicht
Da man wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs kaum die Flucht ergreifen wird, kann es hier eigentlich nur um Verdunkelungsgefahr gehen. Und weil es kaum irgendwelche Spuren geben dürfte, die die Jungs beiseite schaffen könnten, spricht in der Tat alles für die Existenz eines Belastungszeugen, der durch die U-Haft der übrigen Tatverdächtigen vor Bedrohung und Beeinflussung geschützt werden soll. Daß der Belastungszeuge so etwas durchaus zu befürchten haben könnte. zeigen ja letztlich auch die Reaktionen in den bisherigen Beiträgen hier. Insofern würde ich die Inhaftierung nicht ohne weiteres als grobes Unrecht bezeichnen.

Verhältnismäßig wäre das ganze in meinen Augen aber allenfalls dann, wenn den Jungs eine wirklich schwerwiegende Form des Landfriedensbruch vorgeworfen wird, die im Verurteilungsfall eine Freiheitsstrafe zu erwarten läßt. Das allerdings wage ich doch sehr zu bezweifeln...
Kleener
Hat jemand Kontakt zu den Machern von

www.fans-helfen.de.vu ?

Ich finde es nämlich ziemlich kacke das dort als Unterstützer eine "rechter" Fanshop ist. Macht nicht wirklich ne tollen eindruck...
RE-Orhan
Jetzt drehen sie völlig durch!
mansonblack
also überhaupt nochmal auf den sachverhalt zurück zu kommen, weiß man denn sicher was die jungs nun angestellt haben?
weil nur wegen zurückholen einer geklauten zaunfahne wird man auch in der BRD nicht in u-haft gesteckt, soweit sind wir selbst hier noch nicht.

da muss schon mehr gewesen sein, bzw. eventuelle belastungszeugen müssten eine ganz schöne geschichte erzählt haben...
mazzo
mich würde auch interessieren was denen genau vorgeworfen wird. Ich kann nicht recht glauben, dass die Fahnenklauerei bzw. eine einfache Schlägerei ohne Schwerverletzte oder Inkaufnahme von Tod oder schwersten Verletzungen eine U-Haft zur Folge hat. Und wenn einer "ausgepackt" hat und das dann zur Haft führte, muss diese Aussage schon sehr grober Tobak gewesen sein, gemessen daran dass es sich ja nicht um waffenhandelnde Koksdealer handelt.
B3cKz
Ich kanns mir auch nicht vorstellen, das 4 Leute wegen einer Zaunfahne, die sie nur zurückgeholt haben, in U-Haft kommen. Also das wäre ein fall in der BRD der hammer wäre und politisch ein Skandal...
Genauere Infos über das was wirklich war wäre echt net schlecht...