Janfred
Hat jemand mal der rückseite des Dauerkartenbestellbogens die aufmerksamkeit geschenkt??
Dort waren die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von werder abgedruckt.
besonders das hier fand ich intressant:
Bleibt nur abzuwarten, wie und ob werder gegen die jenigen vorgeht, die dagegen verstoßen.
Quelle
Dort waren die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von werder abgedruckt.
besonders das hier fand ich intressant:
| Zitat: |
| 7. Weitergabe der Tickets Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse von Werder Bremen und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt, a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten; b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch Werder Bremen gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern; c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern (Bei einem Ticket aus einer Dauerkarte ergibt sich der maßgebende Preis durch dieDivision des Gesamtpreises der Dauerkarte durch die Anzahl der Spiele); d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden; e) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben; f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch Werder Bremen zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden. Auf Verlangen von Werder Bremen ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen. Wird ein Ticket für die vorgenanntenunzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Werder Bremen ist in diesem Fall berechtigt, den Platz zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann Werder Bremen von dem Kunden zudem die Zahlungeiner Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich Werder Bremen das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. |
Bleibt nur abzuwarten, wie und ob werder gegen die jenigen vorgeht, die dagegen verstoßen.
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