Mathes
Auch mal gute Nachrichten!
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Hannover (dpa) - Die seit Jahren beim BKA geführte Datei «Gewalttäter Sport» ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Hannover rechtswidrig. Für sie fehle eine laut BKA-Gesetz nötige, vom Bundesrat abgesegnete Rechtsverordnung, teilte das Gericht mit.
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dpa / Badisches Tageblatt
chrisdOof
Interessant. Bin mal gespannt was daraus wird. Ich glaube nicht das die sich ihre über Jahre erganuerten Daten so einfach nehmen lassen. Wobei die Beantragung der Löschung schon ne gute Sache wär.
Bremer-Jung
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| .....te eine Sprecherin. In der Datei sind die Daten tausender Hooligans gespeichert. |
& die Presse lügt mal wieder ... alles "Hooligans"
nucleo
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Verwaltungsgericht kippt Datei "Gewalttäter Sport"
10. Kammer gibt Klage auf Löschung aus der Datei statt.
Das Bundeskriminalamt führt auf Grundlage des BKA-Gesetzes eine Datei "Gewalttäter Sport", in der Täter gespeichert werden, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind, wie z.B. Hooligans. Der Kläger des entschiedenen Verfahrens begehrte seine Löschung aus dieser Datei.
Das Gericht gab der Klage statt, weil es keine ausreichende rechtliche Grundlage für diese Datei sieht. Nach § 7 Abs. 6 des BKAG setzt die Führung so genannter Verbunddateien eine Rechtsverordnung - die der Zustimmung des Bundesrates bedarf - voraus, in der das Nähere über die Art der Daten geregelt wird, die in der Datei gespeichert werden sollen. Um eine solche Verbunddatei handelt es sich bei der Datei "Gewalttäter Sport", weil sie nicht allein in der Regie des BKA betrieben wird, sondern die Bundesländer die Datensätze eingeben und diese auch abrufen können. Während die weiter erforderliche Errichtungsanordnung mit detaillierten Regelungen existiert, wurde die in § 7 Abs. 6 BKAG geforderte Rechtsverordnung nicht erlassen. Dieser Mangel führt hier zur Rechtswidrigkeit der Datei und damit zu einem Löschungsanspruch.
Die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.
- 10 A 2412/07 -
Nachfragen auch unter 01713223393
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22.05.2008
VRi'in VG Antje Niewisch-Lennartz
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
Tel: 0511/8111-106
Fax: 0511/8111-100
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http://www.verwaltungsgericht-hannover.n...0_I3748247.html
Lenwe
Wird der Polizei mal ziemlich egal sein was da entschieden wird. Wenn sie die Daten löschen sollten sagen sie das halt und behalten die denoch, kann und wird nie jemand kontrollieren.
Diesel-HB
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Original von Lenwe
Wird der Polizei mal ziemlich egal sein was da entschieden wird. Wenn sie die Daten löschen sollten sagen sie das halt und behalten die denoch, kann und wird nie jemand kontrollieren. |
Das dürfen sie sicher nicht!
kopfnuss
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Original von Diesel-HB
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Original von Lenwe
Wird der Polizei mal ziemlich egal sein was da entschieden wird. Wenn sie die Daten löschen sollten sagen sie das halt und behalten die denoch, kann und wird nie jemand kontrollieren. |
Das dürfen sie sicher nicht! |
ist doch letztendlich egal. gibt doch genug andere dateien wo mensch gespeichert ist bzw. gespeichert werden kann. und wenns die interne polzeidatenbank ist.
Bene_NRW
Ich glaube nun nicht wirklich dran dass durch dieses Urteil die GS-Datei gelöscht wird. Vorallem da dagegen noch Berufung eingelegt werden kann und es sich wohl niemand leisten kann, außer der Staat, hoch bis in alle Distanzen zu gehen. Oder gibts da andere Stimmen die mehr Ahnung haben als ich und das Urteil jetzt schon für so Aussagekräftig halten?
chrisdOof
Naja Bene, wenn du Glück hast und es geht alles nicht so schnell, ist es möglich dich daraus löschen zu lassen. Das hat schonmal zur Folge das nich jeder Dorf-Polizist dich bei ner Verkehrskontrolle oder sonstigem volllabern kann. Oder das mal wieder der Urlaub mit der Perle ins Wasser fällt weil irgendein Pimmel dich am Flughafen nicht ausreisen lässt.
Das die Datei gelöscht wird steht ja auch nicht zur debatte. Eher das man sich löschen lassen kann.
Aber wie der Nusskopp schon sagt, interne Dateien bei der Polizei wirds trotzdem geben. Auf die hat dann zwar nicht jeder Zugriff aber es ist schlimm genug. Nunja, solange es Szenekundige Beamte gibt (Hi Jungs!) wird das so sein. Die brauchen das für ihre Arbeit die daraus besteht Strukturen in der jeweiligen Szene auszumachen, sie zu überwachen und Leute aufm Kieker zu haben. Somit ist das leider auch ligitim.
Action Connection HB
| Zitat: |
Original von chrisdOof
Das hat schonmal zur Folge das nich jeder Dorf-Polizist dich bei ner Verkehrskontrolle oder sonstigem volllabern kann. Oder das mal wieder der Urlaub mit der Perle ins Wasser fällt weil irgendein Pimmel dich am Flughafen nicht ausreisen lässt.
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Richtiiig.
Ich hoffe diese Datei wird endgültig gelöscht!
Schlimm genug das solch rechtswidrige Datei vorhanden ist.
Gegen die normalen Akten von der Polizei wird man eh nichts machen können...
AZAB
Suffältester
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig
Hooligan-Datei des BKA laut Urteil rechtswidrig
(PR-inside.com 22.05.2008 19:16:44) - Die vom Bundeskriminalamt (BKA) geführte Hooligan-Datei
«Gewalttäter Sport» verstößt laut einem Urteil des
Verwaltungsgerichts Hannover gegen geltendes Recht. Wie die 10.
Kammer des Gerichts am Donnerstag entschied, bestehe für die
Datensammlung «keine ausreichende rechtliche Grundlage» (Az 10 A
2412/07).
Hannover (ddp-nrd). Die vom Bundeskriminalamt (BKA) geführte Hooligan-Datei «Gewalttäter Sport» verstößt laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover gegen geltendes Recht. Wie die 10. Kammer des Gerichts am Donnerstag entschied, bestehe für die Datensammlung «keine ausreichende rechtliche Grundlage» (Az 10 A 2412/07). In der vom BKA
auf der Grundlage des BKA-Gesetzes geführten Datei werden Täter, wie beispielsweise Hooligans, gespeichert, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind. Im aktuellen Fall hatte der Kläger seine Löschung aus dieser Datei verlangt. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei der Gewalttäterdatei um eine sogenannte Verbunddatei, weil sie nicht allein in der Regie des BKA betrieben wird, sondern die Bundesländer die Datensätze eingeben und diese auch abrufen können. Die Führung einer solchen Verbunddatei setze aber eine Rechtsverordnung voraus, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfe, befanden die Richter. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat die Kammer Berufung gegen das Urteil zugelassen
Quelle:
pr-inside
CWB
Wie lange läuft denn die genaue Widerspruchszeit?
14 Tage?
Action Connection HB
Montag, der 02. Juni 2008
BKA-Datei Gewalttäter Sport darf ohne Rechtsgrundlage nicht weiter geführt werden !!!
Zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover zur fehlenden Rechtsgrundlage für die Datei “Gewalttäter Sport” vom 22. Mai 2008 erklärt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin:
Erneut werden wir durch Richterspruch in unserer Auffassung bestätigt, dass Dateien, die gemeinsam von Bund und Ländern genutzt und geführt werden, eine klare Rechtsgrundlage brauchen. Gewalttäter-Dateien dürfen nicht in geheimen Errichtungsanordnungen im polizeilichen Ermessen erstellt und geführt werden. Bundestag und Bundesrat müssen vielmehr in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festlegen, nach welchen Kriterien eine Speicherung in einer Gewalttäter-Datei gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.
Mit der Speicherung in einer “Gewalttäter-Datei” sind schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte verbunden. Neben Stadienverboten können bei Fußballgroßereignissen wie der kommenden Fußball-EM Reiseverbote ausgesprochen werden.
Besonders schwerwiegend ist auch, dass die Daten aus der BKA-Datei “Gewalttäter Sport” an europäische Länder weitergegeben werden, ohne das es klare Datenschutzregelungen für die Verwendung und Speicherung im Ausland gibt.
Ihre präventive Wirkung hat die Datei “Gewalttäter Sport” längst dadurch verloren, dass die Polizei oft aus nichtigem Anlass alle Personen einspeist, deren Personalien im Umfeld von Fußballspielen aufgenommen wurden. Gerade viele Jugendliche beklagen sich darüber, dass sie völlig zu Unrecht zu Gewalttätern gestempelt wurden. Im Zuge der Fußball WM wurde die “Gewalttäter-Datei Sport” geradezu aufgebläht. Viele der derzeit 9700 gespeicherten Personen sind keine Gewalttäter. In einer Rechtsverordnung muss endlich sichergestellt werden, dass eingestellte Ermittlungsverfahren zu einer sofortigen Löschung führen und dass eine Überprüfung der Speicherung nach drei Jahren erfolgt. (Az.10 A 2412/07)
Suffältester
Quelle und was für ne innenpolitische Sprecherin äussert sich da?
CWB
gibts denn da schon was neues
bzw. ist das urteil nun rechtskräftig? falls ja, gibts irgendwo nen vordruck, um sich aus der datei gs löschen zu lassen?
Dicht
Die Gegenseite hat Berufung eingelegt, nun ist das OVG Lüneburg am Zuge.